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Das Streikrecht in Deutschland ist völlig inakzeptabel!

Das Streikrecht in Deutschland ist völlig inakzeptabel! Es erlaubt Streiks nur in Tariffragen, also Gestaltung von Löhnen und Arbeitszeit. Und auch das erst nach Ablauf der sogenannten „Friedenspflicht“.

Korrespondenz

Gegen Arbeitsplatzvernichtung, Zerstörung der natürlichen Umwelt oder gar politische Anliegen wie Waffenlieferungen zu streiken ist vom Gesetz her nicht zulässig. Betriebsräte machen sich laut Betriebsverfassungsgesetz sogar strafbar, wenn sie zum sogenannten wilden Streik aufrufen.


Erlaubt ist in der Arbeitsplatzfrage nur der Streik um einen sogenannten „Sozialtarifvertrag“, der aber die Abwicklung der Arbeitsplätze akzeptiert.


Im Klartext ist der Zweck dieses Gesetzes: Die Konzerne können Leute entlassen, Werke schließen, schalten und walten, wie es ihnen in den Kram passt, und wir sollen die Füße stillhalten.

Das können wir niemals akzeptieren.


Die Geschichte der Arbeiterbewegung gibt uns große und erfolgreiche Vorbilder wie den Bergarbeiterstreik im Ruhrgebiet und im Saarland 1997, den Stahlarbeiterstreik in Rheinhausen und den selbständigen Streik der Opelaner in Bochum. Auch als die Bundesregierung 1996 schon beschlossen hatte, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzuschaffen, fegte die Arbeiterklasse diese Pläne durch einen selbständigen Streik vom Tisch. Aber auch Hunderte selbständige kleine Streiks für Lohnnachschlag in den 1970er-Jahren sind zu nennen, als Belegschaften sich das Streikrecht nahmen, weil die in der Tarifrunde erkämpfte Lohnerhöhung durch die Preise aufgefressen wurde.


In der heutigen Situation ist der Kampf um ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht wichtiger denn je.

 

Mehr zur Rolle des Betriebsrats bei selbständigen Streiks gibt es hier

 

Mehr zum Streikrecht als Grundrecht der Arbeiterklasse gibt es hier