Dokumentiert

Dokumentiert

Berufsverbot gegen Ahmad

Die Redaktion dokumentiert einen ungeheuerlichen Vorgang:

Aus dem Blog des Komitees gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg

Am 16. Mai 2024 hat das NRW-Innenministerium nicht nur die Wohnungen von vier Aktivistinnen und Aktivisten der Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) durchsucht, sondern auch den Arbeitsplatz von Ahmad Othman, einem der vier Betroffenen und einem der Kläger gegen das Verbot von PSDU. Außerdem wurden im Rahmen der Razzien bei Ahmad, der als ITler arbeitet, mehrere Geräte von der Polizei beschlagnahmt, die Ahmads Arbeitgeber gehören. An seinem Arbeitsplatz wurde allerdings nichts von den Beamten entwendet.

Von Befangenheit …

Der Durchsuchungsbeschluss für Ahmads Arbeitsplatz wurde noch am 16. Mai innerhalb weniger Stunden von Richterin Houben unterzeichnet – derselben Richterin, die auch alle anderen, auf Lügen basierenden Durchsuchungsbeschlüsse gegen PSDU unterzeichnet, die mehrfach und unter der Anwendung von Kontaktschuld-Argumenten die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ verboten und die das Komitee gegen das PSDU-Verbot bedroht hat, und gegen die wegen all dem mittlerweile Befangenheitsanträge laufen.

 

Die Arbeitsplatzdurchsuchung und die Kriminalisierung von PSDU durch die Repressionsbehörden sowie die Propaganda der Mainstream-Presse, die PSDU unhinterfragt als "Terror-" und "Hamas-Unterstützer" diffamierten, haben dazu geführt, dass Ahmad seitdem nicht mehr arbeiten durfte. Am 20. Juni 2024 wurde Ahmad aufgrund seiner Mitgliedschaft bei der PSDU von seinem Arbeitgeber suspendiert! ...

 

Heute trifft es Ahmad, gemeint sind aber wir alle! Wir wissen auch von vielen anderen, die ihre Jobs seit dem 7.10.2023 verloren haben – manche haben sich erfolgreich gewehrt. Lassen wir es nicht zu, dass in Deutschland das Mittel der Berufsverbote wieder zur repressiven Normalität wird! Palästinasolidarität ist kein Verbrechen! ...

 

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