Pressemitteilung des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
Aufhebung des Betätigungsverbots gegen die PKK ist überfällig
Unter der Überschrift: "Eine Aufhebung des seit 31 Jahren bestehenden Betätigungsverbots gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist überfällig" schreibt der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.:
Am 26. November 1993 trat das vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther verfügte Vereins- und Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland in Kraft. Auf dieser Grundlage fanden in den letzten 30 Jahren zehntausende von Strafverfahren statt, wurden Grundrechte der in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden außer Kraft gesetzt, Demonstrationen und Kundgebungen verboten
Politisches Engagement ohne jeden strafrechtlichen Verstoß ist vielen Kurdinnen und Kurden ohne deutschen Pass unter Maßgaben des Ausländerrechts zum Verhängnis geworden. Einbürgerungen wurden verweigert, der Asylstatus wieder aberkannt und Menschen per Ausweisungsverfügung die Aufenthaltserlaubnis und damit jede gesicherte Lebensgrundlage in Deutschland entzogen. Das Verbot hat tief in das Leben der Menschen eingegriffen und bei vielen die Erfahrung hinterlassen, der Verfolgung in der Türkei entkommen zu sein, um in Deutschland wieder in einer Falle zu sitzen.
Die kurdische Community hier in Deutschland soll verunsichert und entpolitisiert werden, damit sich hier keinen Widerstand gegen die mörderische Politik des türkischen Staates regt. Dafür sorgt ein dichtes Netz von Spitzeln, die vom Verfassungsschutz und dem polizeilichen Staatsschutz angeworben werden. Dafür sorgen auch die Verbote von Symbolen und Parolen der kurdischen Befreiungsbewegung auf Demonstrationen und Veranstaltungen. Und dafür sorgen nicht zuletzt auch die Anklagen und Verurteilungen wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen „terroristischen“ Vereinigung nach dem § 129b StGB. In diesen Verfahren werden den Beschuldigten so gut wie nie individuelle Straftaten vorgeworfen. Allgemeine politische Aktivitäten wie etwa das Organisieren von Demonstrationen und Kulturveranstaltungen reichen aus, um die Betroffenen für Jahre hinter Gitter zu sperren. Aktuell befinden sich 18 kurdische Aktivisten, denen eine Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen wird, in deutschen Gefängnissen in Straf- oder Untersuchungshaft.