Klatsche für die Stadt und Oberbürgermeisterin Karin Welge

Klatsche für die Stadt und Oberbürgermeisterin Karin Welge

Amtsgericht Gelsenkirchen stellt Bussgeldverfahren gegen Alassa Mfouapon ein

Alassa Mfouapon hat heute Recht bekommen, dass das gegen ihn durch die Stadt Gelsenkirchen verhängte Bußgeld unsinnig und nicht akzeptabel war. Das Verfahren (Az.: 321 OWi-348 Js 209/24 – Owi – 64/24) wurde nach einer 3-minütigen Verhandlung eingestellt. Ein Erfolg auf der ganzen Linie!

Freundeskreis Flüchtlingssolidarität
Amtsgericht Gelsenkirchen stellt Bussgeldverfahren gegen Alassa Mfouapon ein
Das ist mal ein echt vernünftiges Gerichtsurteil! (Foto: Freundeskreis Flüchtlingssolidarität)

(Rote Fahne News berichtete)

 

Richter am Amtsgericht Dr. Lucks zeigte sich befremdet, ja empört über das Vorgehen der Stadt Gelsenkirchen. Alassa Mfouapon habe sich geradezu vorbildlich verhalten und ihm sei nichts vorzuwerfen. Er betonte seine Anerkennung, dass Alassa Mfouapon eine Ausbildung gemacht, eine Arbeit angetreten habe, vollständig für seinen Unterhalt aufkomme und seinen Wohnsitz ordnungsgemäß angemeldet habe, als ihm das erlaubt war. Was kann man sich mehr wünschen, stellte er die Frage und ergänzte: »Gerade in Gelsenkirchen«. Das trifft ins Schwarze! Alassa Mfouapon und sein Anwalt Roland Meister erklärten sich mit der Einstellung des Verfahrens natürlich einverstanden und zufrieden.

 

Peinlich: Weder seitens der Rechtsabteilung noch seitens des Büros der Oberbürgermeisterin  hatte man den Mumm, der Verhandlung beizuwohnen. Dabei fand der Erlass des Bußgeldbescheides in direkter Abstimmung mit Oberbürgermeisterin Karin Welge und ihrem Büro statt, die über die Stellungnahmen von Alassa Mfouapon und seines Anwalts gegen das Bussgeldverfahren unmittelbar informiert und entgegen allen juristischen und moralischen Argumente mit dem Erlass einverstanden war. Bereits vorher hatte die Stadt Gelsenkirchen dem Ansinnen der Bezirksregierung Arnsberg, Alassa Mfouapon in Gelsenkirchen aufzunehmen, ausdrücklich widersprochen.

 

Trotz eines persönlichen Schreibens des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität und einer Kundgebung vor dem Hans-Sachs-Haus lehnte sie ein persönliches Gespräch ab. Veranstalter der Kundgebung ebenso wie aktiv in der Prozessbegleitung waren insbesondere AUF Gelsenkirchen, Solidarität International und der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität. Alassa Mfouapon hatte Frau Welge sogar am 1. Mai 2022 persönlich angesprochen - wurde jedoch mit Missachtung abgewiesen. So geht die damalige Urheberin des Konzeptes »Willkommenskultur« mit fortschrittlichen Flüchtlingen um, die sich gerade in der krisengebeutelten Stadt Gelsenkirchen um Integration bemühen.

 

Die Entscheidung des Gerichtes ist eine Ermutigung, standhaft gegen die Willkür von Behörden gegenüber Flüchtlingen zu bleiben und sich nicht einschüchtern zu lassen. Dafür ist dieser Erfolg ein wichtiges Signal!

 

Herzlichen Glückwunsch auch von der Rote-Fahne-Redaktion!

 

Die Pressemitteilung im pdf-Format