Internationalistische Liste / MLPD zur Bundestagswahl
Ämter haben kein Recht, Unterschriften für die Wahlzulassung nicht zu beglaubigen
Aus mehreren Städten gehen Meldungen ein, dass die betreffenden Ämter die unter hohem persönlichem Einsatz gesammelten Unterschriften zur Unterstützung der Wahlzulassung der Internationalistischen Liste / MLPD nicht beglaubigen können oder wollen.
Wahlweise fehlt eine dazu angeblich notwendige Software (Magdeburg), sind die Ämter von den Landeswahlleitern noch nicht instruiert (Saarbrücken, Hamburg) oder kündigt das Amt an, es dauert länger, weil sie zuerst mal umziehen (Cottbus).
Seit Sommer konnten Kandidaten und Landeslisten für die reguläre Bundeswahl aufgestellt werden und damit auch die Unterschriftensammlung für die Wahlzulassung beginnen. Es gibt also keine Ausrede dafür, dass die Ämter jetzt die Unterschriften beglaubigen müssen.
Wer das doch tut, behindert die Wahlen und unseren Wahlkampf. Darauf muss man die Ämter dann hinweisen und ihnen eine sehr knappe Frist von einem oder zwei Tagen setzen und drohen, danach sofort Rechtsmittel einzulegen.
Dazu kann man sich bei Bedarf gerne an das Anwaltsbüro Meister & Partner in Gelsenkirchen wenden.