In eigener Sache
"Tarif Aktuell 3" jetzt in korrigierter Fassung
In dem am 12. November veröffentlichten Flugblatt war ein sachlicher Fehler enthalten. Von der Möglichkeit der Abweichung vom Tarifvertrag sind nicht "Sonderzahlungen oder Weihnachtsgeld" betroffen, sondern nur die tarifliche Zusatzleistung (T-Zug A). Wir haben das im Text und in einem neuen Flugblatt korrigiert. Die Aussage ging auf die Auskunft des Tarifexperten beim Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) zurück, was offensichtlich falsch war und von dem Experten inzwischen telefonisch bestätigt wurde.
Hier gibt es das korrigierte Flugblatt für den weiteren Einsatz