Koblenz

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Prozess gegen kurdischen Aktivisten wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft eröffnet

Am Donnerstag, dem 14. November 2024, hat vor dem Oberlandesgericht Koblenz die Hauptverhandlung gegen den Kurden Ferit Çelik begonnen. Dem 37-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein.

Pressemitteilung von AZADÎ e.V. - Auszug

Er habe sich wegen "mitgliedschaftlicher Betätigung in einer 'terroristischen' Vereinigung im Ausland nach §§ 129a Abs. 1, 129b StGB strafbar gemacht zu haben.

 

Ferit Çelik war am 23. Februar dieses Jahres aufgrund eines europäischen Haftbefehls, den der Ermittlungsrichter am OLG Koblenz bereits im August 2022 erlassen hatte, im schwedischen Solna nahe Stockholm nach einem Behördenbesuch festgenommen worden. Dort war ihm zuvor aufgrund erlittener Verfolgung in der Türkei die Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt worden.

 

Am 12. Juni lieferte ihn Schweden schließlich an die BRD aus, allerdings nur unter der Bedingung, dass er im Falle einer Verurteilung durch ein deutsches Gericht an Schweden zurück überstellt wird, um die drohende Haftstrafe dort zu verbüßen und nicht Gefahr zu laufen, an die Türkei ausgeliefert zu werden. Seit seiner Auslieferung befindet er sich in der JVA Koblenz in Untersuchungshaft.

 

Damit ist Ferit Çelik einer von 14 Kurden, die zur Zeit aufgrund des Vorwurfs, Mitglied in der PKK zu sein, in deutscher Untersuchungs- oder Strafhaft sind. Zudem ist er einer von sieben Betroffenen, die nach dem Treffen des damaligen Generalbundesanwalts Peter Frank mit dem türkischen Staatspräsidenten Tayyip Erdoğan im Sommer 2022 aufgrund europäischer Haftbefehle in anderen Staaten festgenommen und an die BRD ausgeliefert wurden.

 

Nach der Verlesung der Anklageschrift gab Ferit Çelik über seine Verteidigung eine kurze Erklärung zu seinem Leben und seinen politischen Überzeugungen ab. Demnach bekannte er sich dazu, politische Arbeiten geführt zu haben. Er habe Demonstrationen und Versammlungen organisiert, für die Freiheit Abdullah Öcalans, gegen ein Verbot der Demokratischen Partei der Völker (HDP), gegen den Austritt der Türkei aus der Istanbul Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt). Er habe Hilfsgelder für Familien gesammelt, die während der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten waren. Das alles habe er aus freiem Willen getan.

 

Die PKK sei für ihn keine „Terrororganisation“ und nicht Ursache des Leides und der fehlenden Freiheit des kurdischen Volkes, sondern deren Ergebnis.

 

Weg mit den Terrorparagrafen 129 a und 129 b!