Bundestagswahl
Unterstützungsunterschriften gelten auch für vorgezogene Neuwahlen
Für die Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner teilt Rechtsanwalt Peter Klusmann mit: "In den letzten Tagen gab es mehrfach Nachfragen an unsere Kanzlei, ob die Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisbewerber und Landeslisten auch für vorgezogene Neuwahlen gültig sind. Die Bundeswahlleiterin hat dies am 7. November 2024 in einem Telefonat mit unserer Kanzlei ausdrücklich bestätigt. Das gilt ebenso für die Versammlungen zur Kandidatenaufstellung. Da die Bundestagswahl mit einer ganzen Reihe rechtlicher Auseinandersetzungen gegen undemokratische Wahlbehinderungen verbunden ist, rufen wir zu Spenden für den Rechtshilfsfonds der MLPD auf, Konto: IBAN DE76 4306 0967 4053 3530 00, bei: GLS-Gemeinschaftsbank, Stichwort: Rechtshilfe Wahlkampf."