Zwangsarbeit für "Arbeitsunwillige"
Nahles schießt mit Kanonen auf Spatzen!
Die Bundesagentur für Arbeit erhöht den Druck auf Bürgergeldempfänger, die "nicht kooperieren". Wer Termine öfter nicht wahrnimmt, Stellen ablehnt oder nicht an Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt, muss mit schärferen Konsequenzen rechnen.
Nahles weiß, dass die Anzahl der arbeitsunwilligen Bürgergeldempfänger im Verhältnis zur Gesamtanzahl verschwindend gering ist. Nach eigenen Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im gesamten Jahr 2023 knapp 14.000 Fälle, die deshalb sanktioniert wurden. Im Gegensatz zur Gesamtanzahl der Bürgergeldempfänger von z.Zt. rd. 4 Millionen in keinem Verhältnis!
Es ist klar, dass "Totalverweigerung" nicht richtig ist. Jedoch bräuchte man für diese geringe Anzahl niemals eine zentrale Arbeitsanweisung für einen Arbeitszwang! Zum einen werden alle Bürgergeldempfänger unter Generalverdacht gestellt, nicht mit dem Jobcenter kooperieren zu wollen, zum anderen verfolgt Frau Nahles wahrscheinlich das Ziel, durch die sog. "Arbeitsgelegenheiten" den Niedriglohnsektor auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzuheizen! Die Vorschriften über das öffentliche Interesse an solchen Arbeiten ist dehnbar wie Gummi! Frau Nahles schießt also mit Kanonen auf Spatzen! Oder gibt es vielleicht ein Gesetz zur Verfolgung und Bestrafung von Millionen Euro Steuergeldverschwendung durch die öffentliche Hand?