Freie Meinungsäußerung oder strafbarer „Hausfriedensbruch“?
Damit darf ArcelorMittal nicht durchkommen!
Unter der Überschrift "Damit darf ArcelorMittal nicht durchkommen! Amtsgericht Bottrop: Hauptverhandlung am 3. Dezember 2024 – Freie Meinungsäußerung oder strafbarer „Hausfriedensbruch“?" hat die MLPD Bottrop eine aktuelle Information für Medien und Öffentlichkeit herausgegeben.
Um diese Frage geht es bei den Strafprozessen gegen zwei Vertreter der MLPD, die Bedeutung über Bottrop hinaus haben.
Worum geht es? Die MLPD verbreitet vor dem Werkstor der Kokerei an der Prosperstraße seit RAG-Zeiten Flugblätter, die „Rote Fahne“ oder die Kollegenzeitung „Stahlkocher“.
Seit über einem Jahr endet dies jedoch häufig damit, dass die Werksleitung die Polizei ruft, welche dann Platzverweise erteilt. Der Gipfel: Anzeigen gegen Otwin H. und Susann J. wegen Hausfriedensbruchs. Sie sollten je 1200 Euro Strafe blechen, was diese entschieden abgelehnt haben. „Tatort“ soll der für jedermann frei zugängliche, nicht etwa eingezäunte oder sonst wie abgegrenzte Bereich, vor dem Werkstor (Schranke/Drehkreuz) sein, für den ArcelorMittal das „Hausrecht“ beansprucht. Steht dieses angebliche „Hausrecht“ über dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung?
Genau um die Verteidigung dieses ur-demokratischen Rechts geht es bei diesem Gerichtsverfahren, gegen die Versuche, nach Gutsherrenart vorzuschreiben, was die MLPD darf, und den Kolleginnen und Kollegen der Kokerei, wie sie sich informieren dürfen. Haben die keinen eigenen Kopf, zu entscheiden, was sie interessiert und mit wem sie reden? Oder sind das Kulis der Milliardärsfamilie Mittal?
Die Kokerei in Bottrop gehört zu ArcelorMittal. Der zweitgrößte Bergbau- und Stahlkonzern der Welt ist international bei den Gewerkschaften berüchtigt, weil es seit 2012 mindestens 312 Tote bei Arbeitsunfällen global in Werken von ArcelorMittal gab, haben Gewerkschaften am 13. September 2024 einen internationalen Aktionstag durchgeführt. In seiner Heimat Indien hat ArcelorMittal die Rückendeckung des faschistischen Präsidenten Modi. Will der Weltkonzern auch bei uns rüde Sitten einführen, wo demokratische Rechte und Freiheiten nichts mehr gelten?
Das Polizeipräsidium Recklinghausen und die Staatsanwaltschaft Essen wollen davon nichts wissen. Es hagelte Platzverweise, dann Strafanzeigen und Strafbefehle. Dazu gibt es auch von einigen Polizeibeamten vor Ort Widersprüche. Die Polizeipräsidentin dagegen ließ auf unsere begründete Beschwerde im April 2024 mitteilen, es würde sich um „Gehsteigbelästigung“ handeln. Dieses Vergehen kennt man bisher nur, wenn religiöse Fundamentalisten massiv Frauen vor Schwangerschaftsberatungsstellen bedrängen, um sie einzuschüchtern. Wie kommt die Polizeipräsidentin auf solch abstruse Verrenkungen?
Die MLPD ist eine revolutionäre Arbeiterpartei, die sich nicht von Großkonzernen in ihrer politischen Betätigung einschüchtern lässt. Wir stehen mit Rat & Tat an der Seite der Belegschaften – wie jetzt bei Stahl, VW, ZF im Kampf gegen Arbeits- und Ausbildungsplatzvernichtung. Sie steht für eine freie Diskussion über einen echten Sozialismus als Alternative zur globalen Umweltkatastrophe, Weltkrieg und Faschismus. Der Prozess verdient angesichts der Rechtsentwicklung und faschistischen Gefahr im Land besonderes Interesse.
Glück auf!
Wer weitere Informationen wünscht oder sich solidarisch zeigen möchte:
Susann Jasenski, Tel. 02041 700976
mlpd-bottrop@web.de
Prozesstermine: Dienstag, 3. Dezember 2024, 11.30 Uhr, Amtsgericht Bottrop, Gerichtsstraße 24–26 und am 10. Januar 2025 (Uhrzeit noch offen).
Jeweils 30 Minuten vor Beginn der Verhandlung findet eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude statt.