Palästina-Solidarität
Berlin: Gerichtsprozess gegen Mitglied von Young Struggle
Am 28.10.2024 stand eine Genossin der sozialistischen Jugendorganisation Young Struggle in Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Vorwürfe: „Billigung und Belohnung von Straftaten“ sowie „tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Alle drei Delikte sollen sich im Kontext der palästinasolidarischen Proteste im Oktober 2023 ereignet haben.
Im Gericht verlas die Genossin ein politisches Statement, in dem sie die Vorwürfe einordnete.
Im sowie vor dem Gerichtssaal haben Genoss:innen ihre Solidarität gezeigt. „Young Struggle Berlin“ und „Palestine at the forefront“ haben gemeinsam zu einer Kundgebung vor dem Gericht aufgerufen. An diesem Protest beteiligten sich 40-50 Personen. Es wurden 2 Personen aus für die Kundgebungsteilnehmer:innen nicht ersichtlichen Gründen festgenommen. Außerdem wurde gegen den Versammlungsleiter Anzeige erstattet, weil das abgespielte Lied „Leve Palestina“ nachträglich und spontan für verboten erklärt wurde.
Der Prozessbeginn wurde um eine Stunde verzögert, der Gerichtsaal wurde kurzfristig verlegt und die Personen, die den Prozess beobachten wollten, wurden willkürlichen Durchsuchungen unterzogen.
Der Prozess wurde unter Jugendstrafrecht verhandelt. Die Jugendgerichtshilfe, deren Auftrag es ist, im Interesse der angeklagten Jugendlichen eine passende erzieherische Maßnahme vorzuschlagen, machte folgenden Vorschlag: „Verurteilung zu 80-100 Sozialstunden in der jüdischen Gemeinde Berlins, um das Existenzrecht des Staates Israels anerkennen zu lernen, und Dauerarrest für eine Woche in einer Jugendstrafanstalt.“
Damit forderte die Jugendgerichtshilfe härtere Strafen als selbst die Staatsanwaltstaft, die vor dem Hintergrund, dass die Angeklagte keine Vorstrafen hat, sehr unverhältnismäßig waren. Damit setzt die Jugendgerichtshilfe jüdische Einrichtungen gleich mit dem Staat Israel.
Auf Grundlage des Vorschlags der Staatsanwaltschaft verurteilte die Richtern die Angeklagte zu 50 Sozialstunden und der Teilnahme an einem RESPEKT Training, welches der Angeklagten Respekt gegenüber Staat und Polizei einflößen soll.
Auf der Kundgebung äußerte sich die Genossin nach der Urteilsverkündung und fragte: „Wie soll ich Respekt vor einer Behörde lernen, die Demonstrant:innen nicht respektiert?“ Die verurteilte Genossin machte deutlich, dass sie sich von den Repressionen nicht einschüchtern lassen wird und auf der Legitimität ihres Widerstands besteht! Die Kundgebung wurde beendet mit den Worten „Freiheit für alle unterdrückten Völker - Hoch die internationale Solidarität!“