Tarifkampf Kitas
Solidarität mit dem Kampf der Kolleginnen und Kollegen der kommunalen Kita-Eigenbetriebe Berlin
Der Solidaritätskreis Stahl „Keiner schiebt uns weg“ aus Duisburg schreibt an die Kolleginnen und Kollegen der kommunalen Kita-Eigenbetriebe Berlin:
... Wir, der Solidaritätskreis Stahl „Keiner schiebt uns weg“ aus Duisburg, haben von eurem Kampf um einen Tarifvertrag „Für pädagogische Qualität und Entlastung“ über die Presseverlautbarungen eurer Gewerkschaften Ver.di und GEW erfahren. Nach monatelanger Hinhalte-Taktik des Berliner Senats habt ihr euch mit 91,7 Prozent (Ver.di) bzw. 82 Prozent (GEW) für einen unbefristeten Erzwingungsstreik entschieden. Euer Ziel: Schaffung von tariflichen Voraussetzungen für eine „Verbesserung der pädagogischen Qualität und Entlastung“ (Pressemitteilung 43/2024 der GEW Berlin). Das ist angesichts der katastrophalen Lage in vielen Kitas dieser Republik eine Forderung im Interesse nicht nur der Erzieherinnen und Erzieher, sondern gerade auch der Eltern und besonders der Kinder in den Kitas.
Jetzt hat auf Antrag des Berliner Senats das Landesarbeitsgericht Berlin nicht nur euren beschlossenen unbefristeten Streik für diese Forderungen verboten, sondern damit auch gleich Kampfmaßnahmen wie Warnstreiks untersagt.
Die empörende Begründung des Gerichts, es herrsche „Friedenspflicht“ zu diesem Thema, stellt eine regelrechte Rechtsbeugung dar. Denn es geht bei eurem Kampf um den Abschluss eines Tarifvertrags, den es zu diesem Thema überhaupt noch nicht gibt!
Damit bedeutet das Urteil des Landesarbeitsgerichts eine enorme Einschränkung des sowieso bereits auf tarifliche Fragen eingeschränkten demokratischen Rechts auf Streik! Das ist ein Angriff auf das Koalitionsrecht der Beschäftigten aller Branchen. Allein deswegen gilt euch und eurem Kampf unsere uneingeschränkte Solidarität!
Die Stahlarbeiter nicht nur bei thyssenkrupp sind durch die Ankündigung, ca. 50 Prozent der Arbeitsplätze zu vernichten, ebenfalls vor existenzielle Fragen gestellt. Ihnen fehlt in unserer Gesellschaft das Recht, ihre Arbeitsplätze durch Erzwingungsstreik zu verteidigen. Zehntausende Automobilarbeiter sind ebenfalls mit Arbeitsplatzverlust bedroht.
Eure und diese Beispiele zeigen, wir brauchen ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht! Ihr steht im Kampf um pädagogisch erforderliche Arbeitsbedingungen ebenso wie die Stahl- und Automobilarbeiter vor der Frage, euch zusammenzuschließen und selbständige Kampfmaßnahmen zu entwickeln.
Dazu senden wir euch solidarische Grüße und wünschen euch viel Erfolg in eurem Kampf.
Einstimmig verabschiedet auf unserem Treffen am 19. Oktober 2024