Gelsenkirchen
Sieg für Lisa Gärtner, Ulja Serway und die antifaschistische Bewegung!
Am 27. Januar 2024 nach einer großen Demonstration mit 6.500 Menschen in Gelsenkirchen gegen AfD und Faschismus protestierten ein Teil der Demonstrantinnen und Demonstranten noch spontan vor dem Hans-Sachs Haus. In diesem hatte die AfD zu einem so genannten Bürgerdialog eingeladen.
Korrespondenz
Ulja Serway vom Internationalistischen Bündnis meldete auf Drängen der Polizei die Protestaktion als Spontanversammlung an. Lisa Gärtner moderierte das Offene Mikrofon der Kundgebung. Soweit so gut, ein völlig normaler, durch das Versammlungsrecht gedeckter Vorgang.
Doch am späten Abend direkt noch vor Ort bedrohte die Polizei Lisa Gärtner, wollte die Personalien aufnehmen und kündigte an, dass beide Antifaschistinnen eine Anzeige bekommen. Völlig haltlos wurden Ermittlungsverfahren gegen Lisa Gärnter und Ulja Serway mit der Behauptung "verbotene Organisierung einer Versammlung" eingeleitet und versucht, damit einzuschüchtern und die Wahrnehmung der demokratischen Rechte und Freiheiten im antifaschistischen Kampf einzuschränken. Von Anfang an machten das Internationalistische Bündnis, die MLPD, die Montagsdemo und Lisa und Ulja deutlich: Damit dürfen und werden sie nicht durchkommen!
Nach fast neun Monaten musste die Staatsanwaltschaft Essen nun einräumen, "dass es sich um eine nicht anmeldepflichtige Spontanversammlung handelte. Dies ist insoweit nicht zu widerlegen. ... Im Rahmen der Abreisephase der angezeigten und beendeten Versammlung formierte sich aus den abreisenden Teilnehmern eine weitere, nicht angezeigte Versammlung im Eingangsbereich des Hans-Sachs-Hauses. Dies spricht für den spontanen Charakter der Versammlung. Eine Straftat nach dem VersG NRW ist somit nicht nachzuweisen."
Wie soll auch etwas nachgewiesen werden, was es nicht gegeben hat? Die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren hat den Steuerzahler sicherlich wieder einiges gekostet. Eigentlich gehören die Polizisten, die die Anzeigen gegen Lisa und Ulja gestellt haben, obwohl die Spontanversammlung bei ihnen völlig korrekt angezeigt und von ihnen entgegengenommen wurde, für Falschaussagen und falsche Verdächtigung angezeigt.
In Vebindung mit der Einstellung der o.g. Ermittlungsverfahren bekamen wir noch die Information über einen weiteren Vorgang der Kriminalisierung von Antifaschisten. Mehrere Faschisten zeigten am 27. Januar beim Herauskommen aus dem Hans-Sachs-Haus zu den Protestierenden den Hitlergruß. Dagegen wurde von verschiedenen Antifaschisten vor Ort Strafanzeige gestellt. Diese Anzeigen waren völlig richtig und notwendig!. Doch nicht gegenüber den Faschisten wurde die Polizei tätig wegen Zeigen eines verbotenen Grußes, sondern die Anzeigensteller wurden wegen falscher Verdächtigung angeklagt. Das ist ein echter Skandal und zeigt, wie weit die Rechtsentwicklung und Faschisierung im Staatsapparat vorgedrungen ist. Die beiden Antifaschisten sind inzwischen freigesprochen. Auch an sie herzlichen Glückwunsch und Dank für ihr Engagement!