Pressemitteilung
Prozess gegen Kurden wegen PKK-Mitgliedschaft beginnt am Montag vor dem OLG Stuttgart
Der Rechtshilfefonds AZADÎ schreibt:
Vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart beginnt am kommenden Montag, den 14. Oktober, die Hauptverhandlung gegen den Kurden Emin Bayman. Dem 70-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vor, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein, weshalb sie ihn wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b StGB anklagt.
Im Mai 2021 waren die Wohnungen und Fahrzeuge zweier kurdischer Aktivistinnen und Aktivisten in Heilbronn und dem benachbarten Weinsberg durchsucht worden. Einer der Betroffenen war Emin Bayman. Er wird keiner Straftat bezichtigt. Lediglich soll er von Januar 2015 bis Mai 2021 als Gebietsverantwortlicher unter anderem Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert, Spendensammlungen koordiniert, Zeitschriften an Kurdinnen und Kurden verkauft und eingenommene Gelder an höherrangige PKK-Funktionäre weitergeleitet haben.
Das Verfahren gegen ihn wird allerdings auch nicht auf Grundlage der allgemeinen Verfolgungsermächtigung gegen „PKK-Gebietsverantwortliche“ und andere Führungskader, die das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im September 2011 erteilt hat, geführt, sondern aufgrund einer Einzelermächtigung des Ministeriums vom Juli 2019.
Der Rechtshilfefonds AZADÎ kritisiert die Zulassung der Anklage gegen Emin Bayman durch das OLG Stuttgart und befürchtet eine Ausweitung der Strafverfolgung von Kurdinnen und Kurden nach den Anti-Terror-Paragrafen 129a und 129b des Strafgesetzbuchs. ...
Um diese Entwicklung nicht unwidersprochen zu lassen und Solidarität mit dem Angeklagten auszudrücken, ruft AZADÎ zur solidarischen Prozessbegleitung auf.
Die nächsten Verhandlungstermine sind bestimmt auf 21. und 28. Oktober, 4., 11., 18. und 25. November, 2., 9., 16. und 20. Dezember 2024 sowie 8. und 10. Januar 2025 – jeweils um 9 Uhr im Saal 3 des OLG Stuttgart.