Pressemitteilung der MLPD Thüringen

Pressemitteilung der MLPD Thüringen

Freispruch: Kritik am Völkermord in Gaza ist keine „Volksverhetzung“

Die MLPD Thüringen teilt mit:

Am 17. Mai wurden im Rahmen einer Kundgebung der MLPD vier Anzeigen wegen angeblicher „Volksverhetzung“ erstattet, weil der Völkermord Israels in Gaza als solcher bezeichnet wurde. Die Anzeigen liefen gegen Gabi Fechtner, Parteivorsitzende der MLPD, Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD, Tassilo Timm, Landesvorsitzender der MLPD in Thüringen und eine weitere Person.


Alle vier Verfahren wurden nunmehr von der Staatsanwaltschaft Erfurt eingestellt, entsprechend § 170 Abs. 2 StPO – also ausdrücklich in der Annahme eines Freispruchs im Falle einer mündlichen Gerichtsverhandlung (Az.: 501 Js 21077/24).


„Es war von vornherein skandalös, dass Polizei und Staatsanwaltschaft als Büttel des Lockspitzels Dustin Opitz in dieser Sache überhaupt ermittelt haben“, so Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD. „Volksverhetzung ist es ja gerade, wenn man Völkermord leugnet oder gutheißt, aber doch nicht, wenn man einen Völkermord kritisiert. Bomben in humanitäre Schutzzonen, ja sogar auf UN-Flüchtlingslager und Hilfskonvois, Aushungern und Entziehung sämtlicher Menschenrechte. Über 45.000 Tote Palästinenserinnen und Palästinenser in einem Jahr, darunter überwiegend Kinder und Frauen – also vermutlich keine Hamas-Faschisten. Das ist eine faschistische Kriegsführung, das ist klarer Völkermord, der inzwischen mehrheitlich von der internationalen Staatengemeinschaft kritisiert wird. Die deutsche Bundesregierung ist mit ihrer offenen Unterstützung der zionistischen israelischen Regierung immer mehr isoliert“.


Peter Weispfenning: „Am Einstellungsvermerk der Staatsanwaltschaft sieht man, dass das Verfahren aber nur aufgrund des öffentlichen Protests eingestellt wurde, nicht etwa aufgrund wünschenswerter demokratischer Gesinnung in der Staatsanwaltschaft. Dort wird ausdrücklich offengelassen, ob man wirklich von Völkermord in Gaza sprechen dürfe. Aber es läge jedenfalls kein Vorsatz vor, da die Betroffenen eine ganze Reihe Urteile anführten, die klären, dass es völlig legal ist, von ‚Völkermord in Gaza‘ zu sprechen. Statt diese Urteile zu studieren und selbstkritisch den übersteigerten Verfolgungsdrang aufzuarbeiten, eiert die Staatsanwaltschaft herum. Die politische Blamage wird dadurch aber nicht kleiner“.


Weiterhin fordert die MLPD die strafrechtliche Verfolgung des Provokateurs und Spitzels Dustin Opitz. Er hatte gezielt Kundgebungsteilnehmer zu solchen Aussagen verleitet, um sie dann anzuzeigen.


Geradezu skandalös ist, dass das eingestellte Verfahren nun noch in der polizeilichen Kriminalstatistik unter der Rubrik „antisemitische Hasskriminalität“ verbucht werden soll. Das ist ein weiterer Beleg für die Manipulation der öffentlichen Meinung durch solche Statistiken, mit denen u. a. der Angriff auf bürgerlich-demokratische Rechte und Freiheiten durch die Ampel-Koalition gerechtfertigt wird.


Das wird von den Betroffenen nicht hingenommen. Sie fordern von der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Erfurt die Richtigstellung dieser diffamierenden „Statistik“-Meldung sowie die Löschung aller bei der Polizei wegen des Ermittlungsverfahrens gespeicherten Daten.

 

Mehr zu diesem Vorgang gibt es hier auf Rote Fahne News