Strafanzeigen wegen angeblichem Antisemitismus
Alle Ermittlungsverfahren eingestellt!
Ein „Agent Provocateur“ namens Dustin Opitz hatte am Rande der Auftaktkundgebung der Internationalistischen Liste / MLPD zur Europawahl am 17. Mai diverse Kundgebungsteilnehmerinnen und -teilnehmer angezeigt. Darunter: Gabi Fechtner, Vorsitzende der MLPD, Tassilo Timm und Peter Weispfenning.
Vorgeworfen wurde ihnen angeblicher Antisemitismus und angebliche Volksverhetzung. Am 27. August 2024 hat die Staatsanwaltschaft Erfurt die Ermittlungsverfahren eingestellt - mangels Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (Az.: 501 Js 21077/24).
Diese Entscheidung war überfällig. Sie ist ein Erfolg der öffentlichen Proteste gegen die Kriminalisierung von kritischen Meinungsäußerungen zum israelischen Staatsterror. Die israelischen Streitkräfte begehen in Gaza einen Völkermord! 42.000 Menschen wurden in einem Jahr ermordet. Wer das beim Namen nennt und dagegen entschieden protestiert, soll ein Antisemit sein?
Dem zuständigen Staatsanwalt gefällt jedoch offensichtlich nicht, dass die strafrechtlichen Vorwürfe objektiv unhaltbar waren. Er lässt in seiner Begründung den unsäglichen Vorwurf der Volksverhetzung im Raum stehen und führt aus, angesichts „zahlreicher Entscheidungen unterschiedlicher Behörden“, in denen die „Tatbestandsmäßigkeit verneint“ werde, hätten die Beschuldigten jedenfalls subjektiv ohne Vorsatz gehandelt.
Diese von der Verteidigung angeführten Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Staatsanwaltschaften stellen hingegen ausdrücklich fest, dass Äußerungen wie „Völkermord in Gaza“ schon objektiv vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Es fragt sich, warum gerade von der Staatsanwaltschaft Erfurt diese klare Positionierung vermieden und ein juristischer Umweg eingeschlagen wurde? Das ist letztlich ein Kniefall vor der Diffamierung berechtigter Kritik an der israelischen Regierung mit zu verurteilendem Antisemitismus.
Die Betroffenen protestieren ausdrücklich dagegen, dass dem Versuch der Kriminalisierung ihrer Meinungsäußerungen nur halbherzig entgegengetreten wird, anstatt ein klares Zeichen zu setzen. Antikommunistischen Hetzern wird damit weiterer Spielraum gegeben.
Geradezu skandalös ist, dass das eingestellte Verfahren nun noch in der polizeilichen Kriminalstatistik unter der Rubrik „antisemitische Hasskriminalität“ verbucht werden soll. Das ist ein weiterer Beleg für die Manipulation der öffentlichen Meinung durch solche Statistiken, mit denen u. a. der Angriff auf bürgerlich-demokratische Rechte und Freiheiten durch die Ampel-Koalition gerechtfertigt wird.
Das wird von den Betroffenen nicht hingenommen. Sie fordern von der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Erfurt die Richtigstellung dieser diffamierenden „Statistik“-Meldung sowie die Löschung aller bei der Polizei wegen des Ermittlungsverfahrens gespeicherten Daten.