Asylpolitik | Pushbacks
Abschiebung ohne Prüfung verstößt gegen Menschenrechtskonvention!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat entschieden, dass die Abschiebung des Syrers Haitham T. 2018 nach Griechenland gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Die deutschen und griechischen Behörden hätten im Fall von Haitham T. gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen. Selbst die Dublin-Regeln sähen eine Prüfung in Deutschland vor. Das wollte Seehofer mit seinem Deal umgehen, obwohl auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren solche Abschiebungen für rechtswidrig befunden worden waren. Mit dem Urteil hat diese reaktionäre Abschiebepraxis eine deutliche Ohrfeige kassiert.