Bürgergeld

Bürgergeld

30 Prozent Kürzung des Regelbedarfs bei Fristversäumnis!

Die Bundesregierung hat schärfere Sanktionen beim Bürgergeld beschlossen, wenn Leistungsempfänger eine "zumutbare" Arbeit ablehnen oder Termine versäumen. Das Kabinett brachte eine entsprechende Gesetzesvorlage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg. Es ist wahrscheinlich nur eine Formsache, dass der Bundestag diese Gesetzesänderung des "Heilbringers" beschließt.

Von Ulrich Achenbach / in der Koordinierungsgruppe der Bundesweiten Montagsdemo

Das Bürgergeld wird 2025 nicht angehoben, obwohl die offizielle Preissteigerungsrate immer noch 1,6 Prozent beträgt. Im Gegensatz dazu sollen die Sanktionen für Bürgergeldempfänger drastisch verschärft werden, wenn ein Termin beim Jobcenter versäumt wird. Dann wird der Regelbedarf des Bürgergelds sofort für einen Monat um 30 Prozent gekürzt (bisher 10 Prozent)! Die Sanktion von 30 Prozent Regelsatzkürzung steht in keinem Verhältnis zur Pflichtverletzung des Bürgergeldbeziehers!

 

Noch schlimmer kommt es, wenn „zumutbare“ Arbeitsangebote abgelehnt werden (die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II sind selbst schon eine Zumutung). Dann wird der Regelsatz des Bürgergeldes für einen Zeitraum von drei Monaten um 30 Prozent gekürzt! Besonders Familien laufen dann Gefahr, sich nicht mehr menschenwürdig ernähren zu können. Natürlich ist es nicht richtig, wenn jemand Arbeitsplatzangebote pauschal und willkürlich ablehnt oder sich dem verweigert. Aber darum geht es dem Kabinett doch überhaupt nicht. Ihrer Methode, mit Kanonenkugeln auf Spatzen zu schießen, ist nicht nur eine Verschärfung von Sanktionsmaßnahmen, es wird damit auch bewusst ein diffamierender Eindruck vermittelt, als wäre das die Grundhaltung der Mehrheit der arbeitslosen Bürgergeld-Berechtigten.

 

Besonders gravierend ist, dass ein Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle von drei Stunden Dauer (für Hin- und Rückfahrt) zumutbar ist (bei kürzerer Arbeitszeit immerhin noch zweieinhalb Stunden). Für Beschäftigte, die auf die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels angewiesen sind, ist dies fast schon eine Tortur oder zumindest ein Dauerstress, der krank macht! Verspätungen bei der Deutschen Bahn sind eher die Regel als die Ausnahme, außerdem kommt es häufig zu Zugausfällen! Was tun? Am Ort des Arbeitgebers übernachten? Mit dem Taxi fahren? Wer soll das bezahlen? Die arbeitgeberfreundlichen Regelungen im Arbeitsrecht für das Wegerisiko des Beschäftigten müssen endlich vom Tisch!