Düsseldorf
Neuer Prozessbericht im DHKP-C Verfahren
Auf der Webseite der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen haben die Prozessbeobachter im DHKP-C Verfahren in Düsseldorf einen neuen Bericht veröffentlicht. Rote Fahne News dokumentiert Auszüge.
In dem Gerichtsverfahren wird bereits seit dem 14. Juni 2023 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in dem besonders gesicherten Gerichtssaal verhandelt. Die drei Angeklagten Ihsan Cibelik, Özgül Emre und Serkan Küpeli befinden sich bereits seit dem Mai 2022 in Haft.
Im Laufe der Verhandlungen haben insbesondere die Angeklagte Emre, aber auch der Angeklagte Cibelik jeweils Erklärungen abgegeben, in denen sie die Verhältnisse und die Unterdrückung linker Gruppen in der Türkei und die dort nicht vorhandenen demokratischen Verhältnisse dargestellt haben, um damit die Berechtigung zum Widerstand gegen diese Verhältnisse darzulegen. ...
In der Fortsetzungssitzung vor Gericht am 26.09.2024 wurde dann das Plädoyer durch den Generalbundesanwalt fortgesetzt und den Angeklagten ihr jeweiliger, nach Ansicht der Generalbundesanwaltschaft gegebener Tatbeitrag vorgehalten, wobei sich die Generalstaatsanwaltschaft aber nicht allein damit begnügte, den Sachverhalt darzustellen, soweit er auch angeklagt wurde. Vielmehr listete sie die Aktivitäten der drei Angeklagten auch weit in der Vergangenheit auf, soweit diese den Behörden bekannt geworden sind. Im Wesentlichen wurde insbesondere dem Angeklagten Ihsan Cibelik seine Tätigkeit für die Musikgruppe Grup Yorum, die Veranstaltung von Konzerten und die Komposition von Liedern vorgeworfen, weil diese Musikgruppe der DHKP-C zuzuordnen sei. Ansonsten wurde den Angeklagten vorgeworfen, Sommercamps organisiert und Spendengelder gesammelt zu haben. Sie seien deshalb an entscheidender Stelle für die DHKP-C tätig gewesen und hätten Kaderaufgaben übernommen.
Keinem der Angeklagten wurde dagegen ein terroristischer Akt, Morde, Schutzgelderpressungen, Bombenanschläge oder Ähnliches zur Last gelegt. Im Ergebnis forderte der Generalbundesanwalt dann für die Angeklagten unter Anrechnung der bisherigen Untersuchungshaft die folgenden Haftstrafen:
- Ihsan Cibelik; 4 Jahre und 10 Monate
- Özgül Emre; 6 Jahre
- Serkan Küpeli; 3 Jahre und 10 Monate
(...) Das Plädoyer des Generalbundesanwalts befindet sich auf einer Linie mit der deutschen Regierungsposition, die die politischen Verhältnisse in der Türkei seit Jahren ausblendet, um weiter Geschäfte und Flüchtlingsabkommen mit dem Land vollziehen zu können. Das Plädoyer beteiligt sich an einer von der Türkei initiierten Kriminalisierung oppositioneller Parteien und nutzt dafür im politisch-administrativen Betrieb der Bundesrepublik weit verbreitete antikommunistische Ressentiments. Einer unbefangenen Zuhörerin wäre kaum verstehbar zu machen, wie die Tätigkeit in einer Musikgruppe eine jahrelange Haftstrafe nach sich ziehen soll. (...)
Information der Verteidigung zu den weiteren Terminen im Düsseldorfer DHKP/C-Prozess