Umsetzung des GEAS der EU

Umsetzung des GEAS der EU

Faeser plant Asyl-Schnellverfahren an Airports und Häfen

Die Bundesregierung will Asylentscheidungen an deutschen Flughäfen und Häfen innerhalb von acht Wochen. Das geht aus Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums hervor. Sie sind Bestandteil der deutschen Umsetzung der GEAS-Maßnahmen der EU. Kern der Brüsseler Pläne sind sogenannte Grenzverfahren, die an den EU-Außengrenzen laufen sollen.

In Deutschland geht es dabei um Regelungen für diejenigen, die mit Flugzeug oder Schiff kommen. Die Betreiber von Airports und Häfen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Unterkünfte im Transitbereich oder anderswo auf dem Gelände bereitzustellen. Die Länder sollen die Kosten für Unterbringung und Versorgung tragen. Der Bund ist für die Verfahren zuständig. Die Unterkünfte sollen nur bei einer positiven Asylentscheidung zur Einreise verlassen werden können. Wird der Asylantrag abgelehnt, kommt ein "Rückkehrgrenzverfahren". Sprich Abschiebung. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die EU-Kommission gebeten, diesen Teil der Maßnahmen bereits jetzt umsetzen zu können statt erst 2026.

 

Die neuen Schnellverfahren an Flughäfen und Häfen könnten, wenn sie in Kraft treten, zehntausende Menschen betreffen. Argument für oder gegen den Asylantrag ist nicht etwa der individuelle Fluchtgrund, sondern die sogenannte Schutzquote. Wenn aus einem Land weniger als 20 Prozent der Asylbewerber anerkannt werden, gilt es als "sicheres Herkunftsland" und weitere Asylbewerber werden auch abgelehnt. In Deutschland lag die Schutzquote von Flüchtlingen aus der Türkei zuletzt unter zehn Prozent. Massenabschiebungen in die Türkei sind die Folge, dabei sind viele Kurden betroffen.

 

Die MLPD, der REBELL und das Internationalistische Bündnis wenden sich entschieden gegen diese ultrareaktionären Verschärfungen in der Asylgesetzgebung.

 

Für das Recht auf Flucht auf antifaschistischer Grundlage!