Diffamierung und Beleidigung
Immunität von AfD-Abgeordnetem Brandner aufgehoben
Der Bundestag hat am Donnerstagabend "zur Durchführung eines Strafverfahrens" die Immunität des Thüringer AfD-Bundestagsabgeordneten und Juristen Stephan Brandner aufgehoben. Hintergrund war die entgegen gerichtlicher Anordnung fortgesetzte Beleidigung einer Journalistin als „Faschistin“.
Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP, CDU/CSU und -gruppen von Linkspartei und "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) stimmten für die Aufhebung von Brandners Immunität. Seine eigene Fraktion enthielt sich. Nur einer der aktuell sieben fraktionslosen Abgeordneten (von denen wiederum einer AfD-Mitglied ist) stimmte gegen den Antrag.
Es geht um ein Strafverfahren gegen Brandner, das vom Landgericht Berlin II eingeleitet wurde. Brandner hatte die Spiegel-Journalistin Ann-Katrin Müller auf der Plattform X (ehem. Twitter) mehrfach als „Faschistin“, „Oberfaschistin“ und „Spiegel-Faschistin“ bezeichnet.
Nachdem Brandner die weitere Diffamierung Müllers schon im Januar durch das Gericht untersagt worden war, wurde gleich im April ein Ordnungsgeld fällig, weil er die Diffamierung wiederholte. Am 29. Juli 2024 ordnete das Landgericht Berlin II dann erneut ein Ordnungsgeld an, diesmal von 30.000 Euro. Insgesamt wurden damit Ordnungsgelder in Höhe von 50.000 Euro gegen ihn verhängt.
Müller ist keine Faschistin
Das Gericht hatte bereits im Januar wegen „fehlender tatsächlicher Anknüpfungstatsachen“ einen Unterlassungsanspruch Müllers wegen Beleidigung bestätigt, denn im Gegensatz zu Brandners Landesvorsitzendem, dem Faschisten Björn Höcke, ist die Journalistin Müller eben keine Faschistin. Tatsächlich ist es naheliegend, dass Brandner den Begriff „Faschist“ und keinen anderen ganz bewusst zur Diffamierung seiner Gegner verwendet, um dessen Bedeutung zu verwässern und Verwirrung zu verbreiten. Warum? Um die Entlarvung des faschistischen Charakters von Höcke und der gesamten AfD zu verhindern.
Faschismus bedeutet offenen und brutalen Terror gegen Arbeiter, Gewerkschaften, Migranten und zuvorderst gegen Kommunisten. Nach der Errichtung der faschistischen Hitlerdiktatur wurde schon im März 1933 die KPD verboten, die ersten Konzentrationslager waren voll mit Kommunisten. Faschisten wenden auch die Herrschaftsmethode des Betrugs an in Form von sozialfaschistischer Demagogie. Der Betrug ist bei dieser Herrschaftsform des Monopolkapitals nicht die Hauptsache.