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Europäischer Gerichtshof erleichtert Auslesen von Smartphones

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Polizei auch bei leichten Straftaten Smartphones auslesen darf. Das betrifft unter anderem Nachrichten, Fotos und die Frage, welche Internetseiten aufgerufen wurden. Als „demokratisches Feigenblatt“ soll ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde dies aber vorher prüfen und die Betroffenen müssen darüber informiert werden. In Deutschland ist dies bereits allgemein möglich und wird praktiziert. Hier gibt es bis jetzt auch noch keinerlei Eingrenzung, bei welchen Straftatbeständen dies angewendet werden darf.