Bayern
Reaktionärer "Aktionsplan gegen Antisemitismus" erweist dem Kampf gegen Antisemitismus einen Bärendienst
Die Landesregierung von Bayern möchte eine Vorreiterrolle in der Kriminalisierung der Solidarität mit Palästina spielen. Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) und der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (auch CSU) stellten am Montag einen „Aktionsplan gegen Antisemitismus“ vor.
Es gelte ein „Null Toleranz-Ansatz“. Jeder Äußerung für den palästinensischen Befreiungskampf wird mit "null Toleranz" begegnet, wird als "judenfeindlich" diffamiert und soll verfolgt werden. Als „Bollwerk“ soll die verstärkte Zusammenarbeit von Hochschulen mit Polizei, Justiz und Politik dienen. Weniger höflich kann man dazu sagen: verstärkte politische Unterdrückung und Ausbau des Spitzelapparates.
Michael Weinzierl ist Beauftragter der bayerischen Polizei gegen "Hasskriminalität", Antisemitismus sowie Koordinator der Fortbildungen für die neuen Antisemitismus-Beauftragten, die überall eingerichtet werden sollen. Er spricht von ca. zehn strafrechtlich relevanten Fällen. Wir sind natürlich gegen jede Verfolgung fortschrittlicher Bestrebungen, ob mit oder ohne strafrechtliche Relevanz.
Bei 405 300 Studierenden können aber auch zehn Verfahren nicht als Beweis für generelle Judenfeindlichkeit herhalten. Spaenle behauptet einfach, dass die Hochschulen zu einem Ort des „blanken Judenhasses geworden“ seien. Markantestes Beispiel für Blume und Spaenle ist das Pro-Palästina-Camp an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. Blume nannte es einen "echten Ort der Schande“. Da hängen Transparente, die „Gerechtigkeit für Palästina“ und ein „Ende der illegalen Besatzung“ fordern. Was soll daran falsch sein? Eine wirkliche Schande, eine ungeheuerliche Schande, sind doch der Genozid an der palästinensischen Bevölkerung im Gaza und die massenhafte Vertreibung von palästinensischen Arbeitern und Bauern aus dem Westjordanland. Kein Israeli mit Ehre im Leib kann das gutheißen und kein Antisemitismusbeauftragter gleich zwei Mal nicht.
In Bayern gilt die Parole "From the river to the sea - palestine will be free“ seit November 2023 als Terrorkennzeichen. Dabei gibt es etliche Gerichtsurteile, die das bestreiten. Mit Geldstrafen und Gefängnis bis zu drei Jahren kann verfolgt werden, wer diese Parole ruft oder verbreitet. Damit wird jeder, der für einen gemeinsamen demokratischen und säkularen Staat von Juden und Palästinensern eintritt, zum Terroristen erklärt.
Der Minister sagt zu einem Kernpunkt des „Aktionsplan“: „Leider kommt man auf dem Rechtsweg gegen das Camp nicht weiter“. Der Oberstaatsanwalt Andreas Franke als Anitsemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz dazu: Die Justiz habe „rechtliche Grenzen". Sie könne nicht einschreiten, wenn sich jüdische Menschen unwohl fühlten. Damit kann völlig willkürlich mit dem Begriff der „Judenfeindlichkeit" operiert werde, ohne lange nach einer juristischen Begründung zu suchen.
Ganz auf dieser Linie will Blume mit einer Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes (HIG) die Möglichkeit schaffen, "ordnungsrechtliche Maßnahmen" bis hin zur Exmatrikulation in Fällen zu beschließen, bei denen keine strafrechtlich relevante Tat vorliegt.
Das darf nicht durchkommen!
- Kampf der geistigen Bevormundung und der weltanschaulichen und politischen Disziplinierung an Schulen und Hochschulen insbesondere durch den modernen Antikommunismus!
- Für freie politische Betätigung an Schulen und Hochschulen auf antifaschistischer Grundlage!
- Für die Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf!