Vorstoß im Bundestag
AfD-Verbot: Unbedingt! Aber nach dem Potsdamer Abkommen bzw. Art. 139 Grundgesetz
Auf Initiative des CDU-Politikers Marco Wanderwitz hat sich fraktionsübergreifend eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten zusammengetan, die beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der AfD stellen wollen. Nach dem 8. Oktober stellen die Initiatoren den Antrag den Bundestagsfraktionen vor. Danach, laut dpa in den nächsten beiden Sitzungswochen, soll er im Bundestagsplenum beraten werden.
Wanderwitz ist schon geraume Zeit in Sachen AfD-Verbotsverfahren aktiv. Er hat inzwischen mehr als die 37 mindestens notwendigen Parlamentarier mobilisiert. Sie gehören den Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linkspartei an. Um ein entsprechendes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten, braucht es einen Beschluss von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Im Bundestag genügt eine einfache Mehrheit, damit der Antrag gestellt werden kann. Völlig richtig sehen die Initiatoren ihr Anliegen als eine Lehre aus der deutschen Geschichte. Die Verantwortung des Bundestags gebiete es, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten, die eine durch und durch rassistische Politik macht.
Ein Wortführer der Gegner der Initiative: Ex-Bundespräsident Gauck
Am heutigen 5. Oktober wird auf vielen Medienkanälen der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck zitiert, der der AfD zwar "vom Bauchgefühl her" ein Verbot gönnen würde, es aber für "politisch schädlich" hält. Es bringe doch gar nichts; im Gegenteil: Ein Verbot würde die AfD in eine Opferrolle drängen und unter ihren Anhängern noch viel mehr Wut und Radikalität erzeugen. Sahra Wagenknecht hält einen Verbotsantrag sogar für das denkbar beste Wahlgeschenk für die AfD. Das ist eine demagogische Argumentation von Leuten, die die faschistische AfD weiter als ganz normale Partei behandeln wollen. Und ob ein AfD-Verbot etwas bringen würde: Die gewaltigen Finanzströme, die die AfD aus der Parteienfinanzierung und für ihre Stiftung bekommt, würden versiegen. Schluss wäre damit, dass AfD-Vertreter in jeder Talkshow sitzen und ihre faschistische Hetze einem Millionenpublikum darbieten. Ein Auftritt wie bei der ersten Sitzung des Thüringer Landtags wäre schon deswegen ausgeschlossen, weil die AfD nicht mehr an Wahlen teilnähme. Ihre Volksverhetzung müsste bestraft werden - und dergleichen mehr.
Initiative ist zu begrüßen
Dass auch aus den Reihen bürgerlicher Parteien der Vorstoß für ein AfD-Verbot kommt, ist eine positive Entwicklung. Wie auch die Petition von SPD-Abgeordneten gegen die ultrareaktionäre Flüchtlingspolitik von Nancy Faeser, die in kurzer Zeit tausende von Unterzeichnern gefunden hat, oder die massive Kritik der Grünen Jugend an der Politik der Grünen. Angesichts der großen faschistischen Gefahr, die sich in Deutschland und europaweit entwickelt hat, ist eine breite antifaschistische Bündnisarbeit mit dem Ziel einer antifaschistischen Einheitsfront unter Führung der Arbeiterklasse notwendig.
Als die MLPD im Januar 2024 die Forderung nach dem Verbot der AfD aufgestellt hat, war sie die erste Kraft, die das tat und die einzige Partei bis heute. Sie analysierte, dass die AfD nicht mehr nur von offenen Faschisten wie Björn Höcke durchsetzt, sondern eine durch und durch arbeiter- und volksfeindliche faschistische Partei geworden war. Viele Antifaschisten gerade auf den großen Demonstrationen im Frühjahr waren aufgeschlossen für die Argumentation. An der weiteren Entwicklung kann man sehen, dass die Position der MLPD noch keine Mehrheitsmeinung geworden ist, aber ganz klar zunehmende gesamtgesellschaftliche Bedeutung gewonnen hat. Unter der Losung "Wer AfD wählt, wählt Faschismus!" hat die Internationalistische Liste/MLPD ihren Wahlkampf in Thüringen bestritten. Die Genossinnen und Genossen der MLPD und des REBELL haben mit tausenden Menschen diskutiert, gerade auch mit Leuten, die von der Demagogie der AfD beeinflusst sind. Viele Thüringer waren richtig dankbar dafür.
Verbot nach dem Potsdamer Abkommen bzw. Artikel 139 Grundgesetz sofort möglich
Die MLPD fordert seit ihrer Gründung des Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda. Das ist ein klarer Auftrag des Potsdamer Abkommens von 1945 und eine Lehre aus den furchtbaren Greueln des Hitlerfaschismus und des Zweiten Weltkriegs. Im Potsdamer Abkommen heißt es: "Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen." Im Artikel 139 des Grundgesetzes heißt es: "Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt. Auf diese Aussagen stützte sich auch der eigenständige Verbotsantrag, den die MLPD 2001 unter dem Titel "Faschistische Organisationen sofort verbieten!" herausgegeben hat.
Abzulehnen ist eine Begründung eines Verbots faschistischer Parteien mit einem angeblichen "Kampf gegen Extremismus". Unter diesem Vorwand wird eine verlogene Gleichsetzung von "rechts" gleich "links" vorgenommen. Mit dieser Argumentation wurde 1956 das Verbot der KPD durchgesetzt. Diese Argumentation richtet sich in Wahrheit gegen die revolutionäre Arbeiterbewegung!
Die Gegner der Verbotsinitiative von Wanderwitz und Co. begründen die angebliche Nutzlosigkeit des Unterfangens damit, dass mit einem Verbot weder die Ideologie noch die überzeugten Anhänger der AfD verschwunden wären. Das behauptet ja aber auch gar niemand. Selbstverständlich sind auch dann antifaschistischer Kampf und antifaschistische Aufklärungsarbeit unbedingt notwendig. Den Faschismus besiegen, Breschen in die faschistische Gefahr schlagen, das kann eine breite antifaschistische Massenbewegung unter Führung der Arbeiterklasse. Letztlich wird die Gefahr des Faschismus erst mit der revolutionären Überwindung des Kapitalismus gebannt.