Afghanistan
Taliban erlassen "Sittengesetze"
Der folgende Artikel ist auf der Homepage der Revolutionary Association of the Women of Afghanistan (RAWA) erschienen:
Die Taliban-Herrscher in Afghanistan haben im Rahmen neuer Gesetze, die der oberste Führer im "Kampf gegen das Laster und die Förderung der Tugend" verabschiedet hat, ein Verbot für Frauen erlassen, in der Öffentlichkeit ihre Stimme zu erheben und ihr Gesicht ungeschminkt zu zeigen.
Die Gesetze wurden am Mittwoch erlassen, nachdem sie vom obersten Führer Hibatullah Akhundzada genehmigt worden waren, sagte ein Regierungssprecher.
Die Taliban hatten nach ihrer Machtübernahme im Jahr 2021 ein Ministerium zur „Verbreitung der Tugend und Verhinderung des Lasters“ eingerichtet. Das Ministerium veröffentlichte am Mittwoch seine Gesetze zu Lastern und Tugenden, die Aspekte des alltäglichen Lebens wie öffentliche Verkehrsmittel, Musik, Rasieren und Feiern abdecken. Sie sind in einem 114 Seiten starken Dokument mit 35 Artikeln dargelegt, das der Associated Press vorliegt. Es handelt sich um die erste formelle Erklärung von Gesetzen zu Laster und Tugend in Afghanistan seit der Machtübernahme.
„Inshallah versichern wir Ihnen, dass dieses islamische Gesetz eine große Hilfe bei der Förderung der Tugend und der Beseitigung des Lasters sein wird“, sagte Ministeriumssprecher Maulvi Abdul Ghafar Farooq am Donnerstag. ...
Artikel 13 betrifft Frauen. Darin heißt es, dass Frauen in der Öffentlichkeit immer einen Schleier tragen müssen und dass eine Gesichtsbedeckung unerlässlich ist, um Versuchungen zu vermeiden und andere nicht in Versuchung zu führen. Die Kleidung sollte nicht dünn, eng oder kurz sein. Frauen sollten sich vor allen männlichen Fremden, einschließlich Muslimen, und vor allen Nichtmuslimen verschleiern, um nicht verdorben zu werden. Die Stimme einer Frau gilt als intim und sollte daher nicht beim Singen, Rezitieren oder Vorlesen in der Öffentlichkeit gehört werden. Es ist Frauen verboten, Männer anzusehen, mit denen sie nicht blutsverwandt oder verschwägert sind, und umgekehrt.
Artikel 17 verbietet die Veröffentlichung von Bildern lebender Wesen und bedroht damit die ohnehin fragile afghanische Medienlandschaft. Artikel 19 verbietet das Abspielen von Musik, die Beförderung alleinreisender Frauen und den Kontakt zwischen Männern und Frauen, die nicht miteinander verwandt sind. Das Gesetz verpflichtet Passagiere und Fahrer außerdem, zu bestimmten Zeiten zu beten. ...