Politik am Arbeitsplatz

Politik am Arbeitsplatz

Unternehmerknechte und Politik am Arbeitsplatz

Just nach den ersten Kampf- und Streikaktionen der TKS-Stahlarbeiter erschien in der "Westdeutschen Zeitung" am 31. August ein großer Artikel: „Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in Deutschland. Kann der Arbeitgeber trotzdem reagieren? Politik am Arbeitsplatz.“ Was wollen uns darin zwei„Fachanwälte für Arbeitsrecht“ vermitteln?

Korrespondenz aus Wuppertal

Dazu einige Passagen:

„So kann es verboten werden, einen bestimmten politischen Button zu tragen, wenn Dritte diesen wahrnehmen können.“ Was soll das bringen, wenn etwa Botschaften wie "Verbot aller faschistischen Organisationen" oder "30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich", von Kolleginnen und Kollegen gar nicht wahrgenommen werden dürfen?


In den Pausen oder beim Mittagessen in der Werkskantine dürfe z.B. auch über den Ausgang einer Wahl diskutiert werden. Natürlich dürfe der Betriebsfrieden nicht gestört werden. Aber eine Äußerung sei arbeitsrechtlich nicht verboten, wie: „Ich wähle die AfD, weil ich sie gut finde... " Dem Chef ist es nicht erlaubt, nach einer politischen Einstellung oder Parteizugehörigkeit zu fragen; dann dürften Mitarbeiter die Unwahrheit sagen. Das ist in dem Zusammenhang ein wahrer Freifahrtschein für Faschisten wie den Arbeiterfeinden von der AfD im Betrieb, statt sie konsequent hinauszufegen.


Dagegen werden kämpferische Gewerkschafter und vor allem die Marxisten-Leninisten unter ihnen, wenn Kapitalisten das für nötig finden, ohne viel Federlesen unterdrückt und gefeuert.  Auch interessant: „... wenn sich ein Bezug zum Arbeitgeber herstellen lässt. Denkbar ist das etwa, wenn eine Person in Arbeitskleidung auftaucht oder derjenige ein Foto von sich auf der Demo postet und den Arbeitgeber markiert, die Arbeitsstelle erwähnt oder auf Berufsplattformen wie Likedin oder Xing direkt mit seiner Arbeitsstelle in Verbindung zu bringen“, kann das ebenfalls Folgen für den Betroffenen haben.

 


Also, Stahlarbeiter, aufgepasst, dass euer „Verhalten nicht diametral zu den Überzeugungen und Unternehmenswerten steht und sogar geschäftsschädigend ist“. Am besten bei der nächsten Kampfaktion schön brav Arbeitskleidung mit Firmenloge ausziehen, Helm ab zum Gebet, statt mit den furchterregenden Aufklebern für die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich; und vor allem keine Transparente mit Forderungen, Parolen oder gar Reden am offenen Mikrofon usw. Hütet euch davor, mit Bezug zu TKS aktiv zu werden und euch womöglich das dazu verbotene, aber notwendige Streikrecht zu nehmen. Und bei Unternehmerattacken kann es nur heißen, wer einen von uns angreift, greift uns alle an! Der Kampf um jeden Arbeitsplatz, vorwärts zur Arbeiteroffensive, erfordert also zugleich auch den Kampf gegen die AfD und zur Verteidigung und Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten.