Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins

Solingen: Angriffe auf Anwältin nicht hinnehmbar!

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) veröffentlichte in einer Pressemitteilung seinen Protest gegen die Diffamierung einer Anwaltskollegin.

Das Attentat in Solingen ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Betrof­fenheit über die Tat und die Solidarität mit den Betroffenen darf aber nicht dazu führen, diejenigen anzugreifen, die den staatlich gewährten Rechts­schutz umsetzen. Im Nachgang des Attentats in Solingen greifen verschiedene Medien die Anwältin des festge­nommenen Syrers an. Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) kritisiert diese Kampagnen scharf. Die Anwalt­schaft ist eine Säule des Rechts­staats; ihre Aufgabe: die Wahrnehmung der Rechte und Interessen ihrer Mandant­schaft. Dass einer Juristin nun zum Vorwurf gemacht wird, sie habe ihre Arbeit zu gut erledigt, ist absurd und gefährlich.

 

„Das Recht auf anwaltliche Vertretung ist aus gutem Grund ein Menschenrecht“, stellt Rechts­an­wältin Dr. h.c. Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwalt­vereins (DAV), klar. (...)

 

Der Fakt, dass eine Asylrechts-Anwältin damit wirbt, Abschie­bungen von Mandanten verhindert zu haben, wird als negativ dargestellt. „Dabei beweist dies lediglich, dass die Kollegin in verschiedenen Fällen erfolgreich gearbeitet hat“, erklärt die DAV-Präsidentin. Es kann und darf nicht als Anhaltspunkt für berufliches Fehlver­halten gewertet werden, wenn Anwältinnen und Anwälte auf Grundlage des geltenden Rechts Entschei­dungen im Sinne ihrer Mandanten erreichen, also dem Recht zum Durchbruch verhelfen. „Es ist beschämend und entbehrt jeder Grundlage, aus dem Umstand, dass es zahlreiche zufriedene Mandanten gibt, darauf zu schließen, eine Anwältin würde besonders gut ‚Lücken im Gesetz ausnutzen‘.“ (...)

 

„Dass Anwältinnen und Anwälte, die sich für die Rechte anderer Menschen einsetzen, nun als Steigbü­gel­halter für Terroristen gezeichnet werden, ist unseriös und eine aus totalitären Staaten bekannte Argumen­tation“, macht Kindermann deutlich. Gerade Migrati­ons­rechtler seien oft aus Überzeugung von der besonderen Schutz­be­dürf­tigkeit ihrer Mandan­tinnen und Mandanten in ihrem Rechts­gebiet tätig und ohnehin bereits zahlreichen Anfein­dungen ausgesetzt. Das dürfe durch die Medien nicht noch weiter befeuert werden.