Mercedes

Mercedes

Aus der Aufkündigung der Beschäftigungssicherung bei VW gilt es zu lernen!

Die Pläne des VW-Vorstandes zur Vernichtung Zehntausender Arbeitsplätze und Schließung von Werken beunruhigen auch viele Kolleginnen und Kollegen bei Mercedes. Vor allem die dazu notwendige Aufkündigung der „Beschäftigungssicherung“ bis 2029, nach der betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind, sorgt für Diskussionen. Schließlich gibt es eine solche Vereinbarung auch bei Mercedes-Benz und vielen anderen Konzernen.

Von wb

Wer im Online-Nachrichtenportal Rote Fahne News nach dem Begriff „Beschäftigungssicherung“ sucht, bekommt zig Meldungen. Das macht deutlich, dass die MLPD und ihre Betriebsgruppen schon sehr lange die Auseinandersetzung darüber in Gewerkschaften und Belegschaften führen.

 

Die Kritiken an solchen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Betriebsräten / Gewerkschaften sind:

 

  1. Sie sollen die Beschäftigten in Ruhe wiegen, dass ihre Arbeitsplätze gesichert seien und sollen deshalb Kämpfe der Arbeiter verhindern.
    Zum Teil sind „Beschäftigungssicherungen die Gegenleistung“ für Lohn- und andere Zugeständnisse der reformistischen Führungen.
  2. Die Zusicherungen beziehen sich nur auf betriebsbedingte Kündigungen von Stammbeschäftigten; nicht auf die von Leiharbeitern. Es schließt auch den Personalabbau mit Abfindungen oder vorzeitigem Altersruhestand nicht aus.
  3. Der Betrug besteht darin, dass die „Beschäftigungssicherung“ vom Vorstand oder der Geschäftsleitung aufgekündigt werden kann, wenn z.B. der Absatz einbricht oder der Betrieb in wirtschaftlichen Problemen steckt. Dann „kann sich das Unternehmen auf den sogenannten 'Wegfall der Geschäftsgrundlage' berufen.“¹

 


Die Aufkündigung durch VW zeigt die offene Krise der Klassenzusammenarbeitspolitik.