G20
Rondenbarg-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch
Am Dienstag ging am Hamburger Landgericht der Prozess zu Ende, das Urteil wird am kommenden Dienstag erwartet. Das Verfahren ergab eindeutig, dass die Angeklagten selbst keinerlei Straftaten verübt haben. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, alle Versammlungsteilnehmer für Straftaten Einzelner am Rande der Demonstration haftbar zu machen, bedrohe die Versammlungsfreiheit, so die Verteidiger. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1985 geurteilt, dass der besondere Schutz von Versammlungen nicht dadurch ausgehebelt werden kann, dass Einzelne Straftaten begehen.