Gerichtsentscheidung

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Ausreiseverbote gegen Friedensdelegation nach Kurdistan rechtswidrig

Gestern hat das Verwaltungsgericht Köln über die Klagen zweier Hamburgerinnen entschieden, die sich gegen die Untersagung ihrer Ausreise in den Irak durch die Bundespolizei im Juni 2021 gewehrt hatten. Sie waren Teil einer internationalen Friedensdelegation, ein Beitrag gegen die völkerrechtswidrigen Angriffe des türkischen Staates. Begründet wurden die Ausreiseverbote mit den Beziehungen der Bundesrepublik zur Türkei die man „weiter negativ belasten" würde, was „erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland" gefährde. Das war rechtswidrig, wie das Gericht jetzt bestätigte! Insgesamt war 17 Personen der Delegation die Ausreise verweigert worden.