Pressemitteilung des Rechtsanwaltsbüros Meister & Partner, Gelsenkirchen

Pressemitteilung des Rechtsanwaltsbüros Meister & Partner, Gelsenkirchen

Protest gegen willkürliche Verweigerung von Visa durch deutsche Auslandsvertretungen

Die Kanzlei Meister & Partner schreibt:

Protest gegen willkürliche Verweigerung von Visa durch deutsche Auslandsvertretungen
Das Auswertige Amt muss Stellung zu diesem Vorfall nehmen (foto: Derbrauni (CC BY 4.0))

Als Rechtsanwaltskanzlei, die seit vielen Jahren in Fragen des Ausländer- und Flüchtlingsrechts und insbesondere auch in Visaverfahren tätig ist, protestieren wir gegen willkürliche Behinderungen der Reise- und Meinungsfreiheit durch deutsche Auslandsvertretungen.

 

Die Deutsche Botschaft Tunis hat am 25. Juli 2024 den Visumsantrag einer von uns vertretenen jungen Frau aus Tunis zur Teilnahme am internationalen Seminar der Koordination revolutionärer Parteien und Organisationen (ICOR) „Lenins Lehren sind lebendig!“ vom 13. bis 15. September 2024 in Thüringen abgelehnt. Sie ist Co-Präsidentin der Internationalen Antiimperialistischen Einheitsfront gegen Faschismus, Krieg und Umweltzerstörung (United Front) und auch zu einem persönlichen Treffen des Komitees eingeladen. Einzige Begründung: Unsere Mandantin soll angeblich „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit“ darstellen. Konkrete Fakten zum Beleg für diese Diffamierung wurden nicht genannt. Die Entscheidung der Botschaft entbehrt jeder Grundlage und ist rechtlich unhaltbar – die völlig undemokratische Methode, Rechte auf der Grundlage von unbelegten Anschuldigungen und ohne Möglichkeit zur Äußerung zu verweigern, verstößt zudem eklatant gegen den Anspruch auf ein faires Verwaltungsverfahren. Durch unsere Kanzlei wurde daher am 15. August 2024 beim Verwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Anordnung beantragt, um ihre rechtzeitige Einreise nach Deutschland durchzusetzen (Aktenzeichen: VG 3 L 430/24 V).

 

Die Deutsche Botschaft in Kathmandu/Nepal hat den Visumsantrag eines früheren Abgeordneten des nepalesischen Parlaments, der seit 2001 immer wieder ohne Probleme deutsche Schengen-Visa erhalten hatte und zuletzt über sein zweites Jahresvisum für mehrfache Einreisen verfügte, völlig überraschend abgelehnt. Unter anderem sei nunmehr sein Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Deutschland nicht nachgewiesen und es bestünden begründete Zweifel an seiner Rückkehrabsicht. Dies kann nur als pure Willkür bezeichnet werden. Es wurde Widerspruch erhoben (sog. Remonstration) und die sofortige Erteilung des Visums eingefordert.

 

In Dhaka/Bangladesch wurde einem Mandanten der bereits zugesagte Termin am 1. August 2024 zur Antragstellung für ein Schengen-Visum ohne Begründung abgesagt. Ein weiterer konnte überhaupt keinen Termin buchen. Erst am 4. August 2024 wurde die Visaantragstelle des Dienstleisters vfs.global „wegen der anhaltenden Proteste“ offiziell geschlossen. Am 18. August 2024 wurde der Betrieb wieder aufgenommen, es gibt aber bisher keine freien Termine. Das ist der Deutschen Botschaft Dhaka offenbar gleichgültig, wenn es in einem E-Mail-Schreiben an unsere Kanzlei vom selben Tage heißt: „Eine Eilbedürftigkeit zur Annahme in der Botschaft ist hier nicht gegeben.“ Die Reisefreiheit und die Möglichkeit des internationalen Austausches für Reisen nach Deutschland ist damit faktisch außer Kraft gesetzt. Das Auswärtige Amt und die Botschaft Dhaka müssen dazu Stellung nehmen und die unverzügliche Bearbeitung der Visaanträge ermöglichen!

 

Diese Versuche der deutschen Behörden, internationalen Konferenzen und den persönlichen Austausch von Menschen aus verschiedensten Ländern zu verhindern, stehen sämtlich im Gegensatz zu der von der Bundesregierung immer wieder proklamierten angeblichen Weltoffenheit ihrer Außenpolitik und entlarven sie als Heuchelei!

 

Sie zeigen auch die Notwendigkeit, den Kampf um Erhalt und Ausbau bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten zu intensivieren.

Peter Klusmann

Rechtsanwalt