Rechtsentwicklung

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Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig heimlich Wohnungen durchsuchen können

In einem ganzen Gesetzespaketentwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) soll neben der Einführung der biometrischen Gesichtserkennung auch das heimliche Durchsuchen von Wohnungen erlaubt werden. Das beinhaltet auch die erlaubte Möglichkeit, Spähsoftware auf Computern und Smartphones zu installieren. Begründet wird dieser erneute Versuch eines Angriffs auf die demokratischen Rechte und Freiheiten mit der „Terrorbekämpfung“.

Von ges
Bundeskriminalamt (BKA) soll künftig heimlich Wohnungen durchsuchen können
Bisher dürfen Hausdurchsuchungen nur mit richterlichem Durchsuchungsbefehl und öffentlich von der Polizei durchgeführt werden (foto: Screenshot)


Die Unversehrtheit der Wohnung ist bislang ein wichtiges und hohes Gut, weshalb dem Betroffenen ein Durchsuchungsbeschluss eines Richters übergeben werden muss. Ist der Wohnungsinhabende nicht anzutreffen, sind andere Personen als Zeugen beizuziehen, zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn. Das ist für die Strafverfolgung seit Jahrzehnten in der Strafprozessordnung geregelt. Der Verfassungsschutz darf bis jetzt offiziell keine Wohnungen durchsuchen.

 

Das will Innenministerin Faeser nun aber teilweise aufgeben. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass das BKA die Durchsuchung von Wohnungen auch „verdeckt durchführen“ kann.

 

Mit dem Bedrohungsszenario „Terrorismus“ wurden schon etliche Einschränkungen und Angriffe auf demokratische Rechte und Freiheiten gerechtfertigt, die es unbedingt zu verteidigen gilt!

Das Schmierentheater der bürgerlichen Demokratie ist in vollem Gange:

Justizminister Marco Buschmann (FDP) meint: "Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben". "Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch." Der wird demzufolge in Mecklenburg-Vorpommern (SPD geführt) seit 2020 begangen, denn dort ist der Polizei die heimliche Wohnungsdurchsuchung seit dieser Zeit zur Gefahrenabwehr erlaubt (www.nd-aktuell.de, 14.08.2024).

 

Die AfD lehnt das Gesetz demagogisch ab, schreibt in ihrem Programm jedoch „den Rechtsstaat stärken und dem Recht wieder zu einer konsequenten Durchsetzung verhelfen. … Den Schutz der Bürger an die erste Stelle zu setzen. … Polizei stärken und Strafjustiz verbessern“. Der Kern ihrer völkisch-faschistischen Ideologie ist der moderne Antikommunismus. Deshalb ist jetzt schon klar, dass sie rigoros gegen linke und revolutionäre Kräfte vorgehen wird, wenn sie dazu in die Lage kommt. Die AfD ist bislang die einzige Partei, die das Verbot der MLPD gefordert hat.

 

Keinen Fußbreit der Rechtsentwicklung und der Faschisierung der Gesetzgebung und des Staatsapparats!