Beihilfe zum Massenmord

Beihilfe zum Massenmord

BGH bestätigt Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil von zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung gegen die 99-jährige ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof bestätigt und deren Anfechtung verworfen.

Von ffz
BGH bestätigt Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin
Carl von Ossietzky 1934 als Häftliong im KZ Esterwegen (foto: Bundesarchiv, Bild 183-R70579 / CC-BY-SA 3.0)

Selbst in der aktuellen Rechtsentwicklung können die Herrschenden die Frechheit, die die Frau besaß, ein Urteil, mit dem sie noch nicht mal ins Gefängnis muss, sondern auf Bewährung draußen bleibt, anzufechten – nicht positiv beurteilen.

 

Die Frau mag vielleicht nicht persönlich für den Tod der in Stutthof Umgekommenen verantwortlich sein – jedenfalls ist nicht anzunehmen, dass sie Gaskammer oder Genickschussanlage bedient hat. Durch ihre Arbeit auf der Schreibstube hat sie aber aktiv am Funktionieren der faschistischen Tötungsmaschinerie teilgenommen – und das offensichtlich ohne jeden Skrupel.

 

Deshalb ist die Verurteilung direkter wie indirekter Täter der damaligen Zeit – egal wie alt sie mittlerweile sind – völlig gerechtfertigt und nötig. Erst recht, wenn man bedenkt, dass es in der BRD – im Gegensatz zur DDR, als sie noch in ihren sozialistischen Anfängen war, keine Entnazifizierung gab, sondern dass die alten Täter direkt weitermachen konnten. „Kein Fußbreit dem Faschismus!“, bedeutet auch, dass den modernen Faschisten durch die Aburteilung der Mörder und Totschläger aus dem Hitler-Faschismus eine Grenze aufgezeigt wird.