Verbot des faschistischen „Compact“-Magazins teils vorläufig außer Vollzug

Verbot des faschistischen „Compact“-Magazins teils vorläufig außer Vollzug

Ein Skandal

Am gestrigen 14. August hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des faschistischen Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Von ffz
Ein Skandal
(grafik: Jugendverband REBELL)

Damit wurde das Verbot durch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) praktisch erst einmal außer Kraft gesetzt. Nach aktuellem Stand darf das faschistische Hetzblatt weiter erscheinen. Eine endgültige Entscheidung soll im Hauptverfahren fallen, das aber wohl erst in Jahren stattfinden wird. Bis dahin bleiben dem Faschisten Jürgen Elsässer weiterhin jede Menge Möglichkeiten, seinen Rassismus, seinen Antisemitismus und seine Verschwörungstheorien weiterzuverbreiten.

 

Das ist nicht weniger als ein Skandal. Der ganze Vorgang wirft ein Licht darauf, wie der antifaschistische Kampf durch den bürgerlichen Antifaschismus in Deutschland geführt wird. So wurde Elsässers Blatt nach dem Vereinsrecht verboten. Es hätte aber nach dem wie vor gültigen Potsdamer Abkommen verboten werden müssen, das klar besagt, dass Nachfolgeorganisationen der NSDAP und ihre Propaganda sofort zu verbieten und zu untersagen sind. Warum wurde das nicht gemacht? Weil kein echtes Interesse daran besteht!

 

Ein anderer Fall eines Verbots: Der fortschrittliche Mesopotamien Verlag, der sich für den kurdischen Befreiungskampf einsetzte, wurde 2019 durch das Bundesministerium des Innern verboten. Sämtliche Klagen des Verlags dagegen waren erfolglos. Beim kurdischen Kampf für Freiheit und Demokratie wird offensichtlich mit anderen Maßen gemessen als im Kampf gegen Faschisten!

 

Die MLPD fordert jetzt erst recht: Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda. Das faschistische Compact-Magazin gehört nach dem Potsdamer Abkommen sofort verboten!