Gib Antikommunismus keine Chance!

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Solidarität mit der "jungen welt" gegen antikommunistisches Gerichtsurteil

Der Verlag 8. Mai, in dem die Tageszeitung "junge Welt" erscheint, hat gegen das Bundesinnenministerium geklagt. Grund: Die Zeitung wird in den jährlichen Berichten des Inlandsgeheimdienstes - genannt "Verfassungsschutz" - erwähnt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am vergangenen Donnerstag die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen.

 

Der Vorsitzende der 1. Kammer und Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Wilfried Peters, lässt die Katze aus dem Sack: Motiv des Urteils ist plumper Antikommunismus. Die Aussagen über die Zeitung in den Verfassungsschutzberichten seien zu Recht getroffen worden; die Zeitung sei »richtig eingeordnet«.

 

Denn: Die junge welt beziehe sich "positiv auf Lenin", und der habe »die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft«. Wir kennen Lenin als den genialen Führer der Oktoberrevolution und Erbauer der sozialistischen Sowjetunion, in der für die Arbeiter und die Massen größte Demokratie herrschte. Was es nicht gab, war die Freiheit zur Ausbeutung des Menschen durch den Menschen.

 

Was soll daran falsch sein, sich auf Lenin positiv zu berufen und eine "politische Überwindung des Kapitalismus im Klassenkampf" zu wollen?

 

Die Rote-Fahne-Redaktion protestiert gegen dieses antikommunistische Gerichtsurteil gegen die junge welt und erklärt sich mit der Redaktion und den Herausgebern der Zeitung solidarisch.