Corona-Politik

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Protestschreiben des Ferienparks Plauer See gegen Rückforderung von Corona-Hilfen durch Landesregierung

Wir, der Ferienpark Plauer See, protestieren gegen die Rückforderungen von Corona-Hilfen durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. In der Corona-Pandemie haben wir Hoteliers und Gastronomen unsere Verantwortung wahr genommen und durch notwendige Schließungen dazu beigetragen, dass die Pandemie bewältigt werden konnte.

Von Ferienpark Plauer See

Wir vom Ferienpart Plauer See haben uns an den Kundgebungen in Waren (Müritz) und in Schwein beteiligt, um staatliche Hilfsgelder zu erstreiten. Durch unsere und viele weitere Proteste bundesweit wurden diverse staatliche Hilfsprogramme erkämpft, mit dem Versprechen, dass die Klein- und Mittelbetriebe nicht die Leidtragenden der Corona-Lock-Downs sein sollten. Die Corona-Hilfen haben wir dafür verwendet, die laufenden Kosten zu bezahlen, notwendige Investitionen zu tätigen und Arbeitsplätze zu erhalten. Ohne die Corona-Hilfen hätten wir wertvolle Arbeitskräfte entlassen oder sogar das Hotel komplett schließen müssen.


Nun fordert die Landesregierung von den 15.000 € Soforthilfen, die der Ferienpart Plauer See im März 2020 erhalten hat, € 9.000 zurück. Auch soll der Ferienpark nun zwei erhaltene Corona-Landeskredite zurückzahlen. Schon damals war die Forderung von uns und vielen Gastronomen, dass wir keine Kredite, sondern nicht zurück zu zahlende Hilfen brauchen, weil das Problem sonst nur verschoben wird. Wir vom Ferienpart haben trotzdem den Krediten zugestimmt, weil wir sonst Kollegen hätten entlassen müssen. Das wollten wir in Zeiten von Fachkräftemangel auf jeden Fall vermeiden. Viele kleine Unternehmen hatten erst gar nichts beantragt, aus Angst vor dem komplizierten bürokratischen Aufwand und späteren Rückforderungen. Leider bewahrheiten sich nun diese Sorgen. Jetzt Corona-Soforthilfen und Kredite wieder zurückzuverlangen bedeutet, den schnellen „Tod“ vieler Betriebe aktiv zu betreiben.


Das Wirtschaftsministerium begründet die Rückforderung damit: „… wenn die wirtschaftliche Entwicklung erfreulicherweise besser verlief als bei der Antragstellung befürchtet, muss die Unterstützungsleistung anteilig oder in voller Höhe zurückgezahlt werden“.


Unsere Hilfsgelder sind aber allesamt investiert worden, um den Betrieb am Leben zu erhalten. Die Rückforderung der Soforthilfen beruht nur auf einer im Nachhinein bürokratischen Änderung der Regelung, wie die Soforthilfen berechnet werden. Damals hatten wir mithilfe des Steuerberaters alles richtig berechnet. Nun ändert das Wirtschaftsministerium fix die Regeln und erklärt uns, dass unsere wirtschaftliche Entwicklung doch nicht so schlimm gewesen sei. Uns kommt es so vor, dass die Landesregierung jetzt, wo keiner mehr über Corona, spricht, mit diesem Trick die eigenen Finanzen auf unsere Kosten gesund stoßen will?


Bis heute müssen wir uns von den tiefgreifenden finanziellen und gesundheitlichen Einbußen von Corona erholen. Dazu kommt die hohe Inflation der letzten Jahre, der Fachkräftemangel, die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen und die allgemeine schwache Wirtschaftsentwicklung in Deutschland. In dieser Situation behauptet das Wirtschaftsministerium, dass die Betriebe nach Corona wirtschaftlich besser dastehen würden, als vorher. Das ist doch eine Milchmädchenrechnung, die vorne und hinten nicht hinhaut und eine Kampfansage an alle Kleinunternehmen.


In der Corona-Zeit hatten Großkonzerne, wie TUI und Condor, Soforthilfen von 1,8 Milliarden Euro beziehungsweise 550 Millionen Euro unbürokratisch und zügig erhalten. Müssen Sie jetzt auch Gelder zurückzahlen? Wohl kaum.


Am 20.6. war in der Presse zu lesen, dass die Bundesregierung 8,5 Milliarden Euro für Artilleriegeschosse und 105 Leopard-Panzer ausgibt. Für Hochrüstung ist Geld da. Die Bundesregierung hat kein Problem, ihre Waffen in alle Kriegsgebiete dieser Welt zu schicken. Von uns Klein- und Mittelbetrieben holt man sich das Geld dafür.


Wir protestieren gegen die Rückzahlungsforderung der Landesregierung MV.
Wir fordern die Verantwortlichen in der Politik auf, die Rückzahlungen für erhaltene Corona-Soforthilfen und Corona-Kredite für Klein- und Mittelbetriebe, sowie selbstständige Gewerbetreibende umgehend zu stoppen.
Rückgabe der Rückzahlungen, wenn ein Unternehmen sie schon bezahlt hat.
Dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen auf 7 Prozent.