Parteienliste der Bundeswahlleiterin
Bei der MLPD entscheiden die Mitglieder, nicht die Bundeswahlleiterin
Seit 1987 nimmt die MLPD regelmäßig an Bundestagswahlen teil, ebenso an zahlreichen Landtagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament. Dabei wird regelmäßig durch die zuständigen Wahlausschüsse des Bundes und der Länder im Rahmen der Wahlzulassung ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei der MLPD um eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes handelt. Trotzdem taucht sie als einzige Partei nicht in der derzeit immerhin 111 Parteien umfassenden Parteienliste der Bundeswahlleiterin auf.
Um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden hat die MLPD Anfang März 2024 ausdrücklich die Eintragung in die Liste gefordert und die dafür nach dem Parteiengesetz notwendigen Unterlagen vorgelegt. Wegen „Arbeitsüberlastung“ aufgrund der Europawahl 2024 wurde die Entscheidung auf Ende Juni hinausgezögert - und jetzt wurde die Aufnahme in die Parteienliste mit Schreiben vom 25. Juni 2024 ausdrücklich abgelehnt! Zur Begründung müssen angebliche formale „Mängel“ im demokratisch von den Mitgliedern auf den Parteitagen beschlossenen, in über 40 Jahren bewährten Statut der MLPD herhalten, die angeblich dem Parteiengesetz widersprechen.
Bemängelt wird z.B. dass nicht ausdrücklich im Statut festgehalten ist, dass die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands im Bundesgebiet tätig ist. Oder dass die Rechte der Mitglieder in Parteiordnungsverfahren nicht geregelt seien, obwohl die Richtlinien der Zentralen Kontrollkommission, die die Rechte der Mitglieder klar regeln, ausdrücklich Bestandteil der der Bundeswahlleiterin vorgelegten „Organisationspolitischen Grundsätze der MLPD“ sind. Spitzfindig wird bemängelt, dass die aus dem Statut „herauszulesende“ gebietliche Gliederung der Partei „ausdrücklich festgeschrieben“ werden müsse. Keine Probleme sieht die Bundeswahlleiterin dagegen in der im Statut einer Partei „Europäer für den Planeten“ enthaltenen „Orakelbefragung“ als Mittel der Willensbildung. Keine Probleme hat die Bundeswahlleiterin auch mit der Aufnahme von offen faschistischen Parteien wie „Der III. Weg“ oder „Die Rechte“. Was wie formale Spitzfindigkeiten erscheinen mag, hat einen klar antikommunistischen Hintergrund.
Und nicht zuletzt wird wieder als Vorwand für die Nichteintragung benutzt, dass der Parteitag der MLPD alle vier Jahre auf der Grundlage einer breiten und intensiven Diskussion der Rechenschaftsberichte stattfindet und nicht alle zwei Jahre mit der daraus zwangsläufig folgenden Einschränkung der breiten Demokratie für die Mitglieder.
Das Ganze gipfelt in der unverhohlenen Drohung, die angeblichen Satzungsmängel könnten zu „möglichen Schwierigkeiten – z.B. bei der Zulassung zu Parlamentswahlen – führen“. Damit ist der Staatsapparat allerdings bisher zweimal gescheitert. Bereits zur Bundestagswahl 1987 wurde angekündigt, die MLPD deswegen nicht zur Wahl zulassen zu wollen. Dem hat damals das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der MLPD einen Riegel vorgeschoben. Es hat darauf hingewiesen, dass die behaupteten formalen Mängel kein Grund für einen Ausschluss von Wahlen sein können. Auch bei der Bundestagswahl 2021 wurde durch Bundeswahlleiter Thiel versucht, aus dem Abstand von vier Jahren zwischen den Parteitagen einen „nicht ordnungsgemäßen Parteivorstand“ zu konstruieren. Auch hier musste er aufgrund des breiten öffentlichen Protests auf der auf Verlangen der MLPD in der Geschichte der BRD bisher einzigen außerordentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses einen Rückzieher machen.
Die Mitglieder bestimmen in der MLPD. Sie entscheiden demokratisch auf den Parteitagen über ihr Statut. Deshalb werden wir diese antikommuinistische Diskriminierung der MLPD nicht auf sich beruhen lassen. Neben dem öffentlichen Protest gegen diese Anmaßung der unmittelbar dem Bundesinnenministerium unterstehenden Bundeswahlleiterin wird die Partei auch die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.