AfD heißt Faschismus

AfD heißt Faschismus

Höcke wieder wegen SA-Parole vor Gericht

Der Faschist Björn Höcke (AfD) steht seit Montag wieder vor Gericht. Im Mai war er verurteilt worden, weil er die SA-Parole „Alles für Deutschland“ bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg gerufen hatte. Bei dem aktuellen Verfahren geht es um die selbe Parole.

fu

Höcke hatte Dezember 2023 als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera mit „Alles für“ begonnen und dann die Anwesenden mit Gesten animiert, die Parole zu vervollständigen.

 

Damals war bereits das Verfahren wegen der selben Parole bei einer AfD-Veranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg anhängig. Im Mai 2024 wurde Höcke dafür zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil Höckes Anwälte Revision eingelegt haben. Trotzdem behauptet er, die Parole nicht gekannt zu haben, obwohl er, wenn er sie in Merseburg nicht gekannt hätte (die Richter waren davon überzeugt, dass er genau wusste, was er tat), er sie durch die Anklage im Dezember in Gera gekannt haben muss.

 

Diese Unkenntnis kann man Chef-Ideologen der Faschisten also genau so wenig glauben, wie dass er „kein Experte zum Nationalsozialismus“ sei.

Worum es Höcke eigentlich geht

Höcke vertritt auch gestern vor Gericht – in dem nicht leugbaren Wissen, dass es sich um einen SA-Spruch handelt – dass der nicht verboten sein sollte: „Ich sehe die Strafbarkeit für ‚Alles für Deutschland‘ nicht“, das seien „Allerweltsworte, die zufällig vor einigen Jahren von einer verbrecherischen Organisation“ benutzt worden seien. Zufälle gibt’s…

 

Und das ist das, worum es ihm eigentlich geht: Das Unsagbare sagbar machen, das Indiskutable diskutieren – die Parolen der Faschisten wieder popularisieren und ihre Verwendung legitimieren. Gäbe es noch Zweifel an seiner faschistischen Weltanschauung, damit wären sie ausgeräumt.

 

Der Prozess wird am morgigen Mittwoch fortgesetzt. Dann soll ein Historiker als sachverständiger Zeuge gehört werden. Da keine weiteren Verhandlungstermine angesetzt sind, wird mit dem Urteil gerechnet. Wir sagen: Keine Bewährung, keine weitere Geldstrafe – Höcke muss in den Knast!