Rentenerhöhung
Grundsicherungsempfänger aufgepasst!
Überall kann man zurzeit lesen und hören, dass im Juli die Renten um sagenhafte 4,57 Prozent erhöht werden.
Je nach Standpunkt wird das in der bürgerlichen Presse gefeiert oder auch als zu hoch befunden. Für Rentner, die auf zusätzliche staatliche Grundsicherung angewiesen sind, bedeutet diese Erhöhung jedoch eine Nullrunde: Der Betrag, um den die Rente erhöht wird, wird von der Grundsicherung wieder abgezogen.
Soweit zu lesen beim Online-Dienst buergergeld.org. Es kommt aber noch dicker - und das ist nirgendwo zu lesen: Für Rentner in der Grundsicherung bedeutet das eine reale Kürzung für den Monat Juli. Die erhöhte Rente wird im Nachhinein gezahlt, also am 31. Juli. Die gekürzte Grundsicherung wird im Vorhinein gezahlt, also am 30. Juni für Juli. Das bedeutet, dass einem Rentner mit z. B. 500 Euro Rente am 30. Juni für Juli 22,85 Euro weniger gezahlt werden als im Vormonat. Da von den zugestandenen 563 Euro fürs Leben nach Abzug der Fixkosten Strom, Telefon, Fahrkarte - z.B. bei mir - normalerweise 350 Euro für den Monat übrigbleiben, wären das für den Juli dann nur noch 327,15 Euro. Also: Gürtel enger schnallen im Juli!