Thüringer Wahlausschuss bestätigt der MLPD Parteieigenschaft
Nächste Hürde für die Teilnahme an der Landtagswahl gemeistert
Am 21. Juni tagte der Thüringer Landeswahlausschuss zur Feststellung, welche Parteien für die Wahl zum Thüringer Landtag am 1. September die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, an der Wahl teilzunehmen.
In der nächsten Sitzung am 5. Juli geht es um die Prüfung der Formalien, also auch der nötigen Anzahl der Unterstützungsunterschriften durch die "kleinen" Parteien. Der MLPD wurde durch den Wahlausschuss einstimmig die Parteieigenschaft bestätigt.
Nicht zu akzeptieren ist jedoch, dass der Leiter des Wahlausschusses, der Landeswahlleiter und ehemalige Thüringer Innenminister Poppenhäger (SPD) dem Wahlausschuss empfahl, der Kandidatur der MLPD nur unter dem Vorbehalt zuzustimmen, dass diese Angaben zu ihrer Mitgliederzahl macht. Der Vertreter der MLPD ergriff daraufhin das Wort und sagte sinngemäß: "Sehr geehrter Herr Poppenhäger, sehr geehrte Mitglieder des Wahlausschusses. Auch wenn es heute nur um die formelle Feststellung der Parteieigenschaft geht und erst am 5. Juli um die Zulassung, möchte ich sie bereits jetzt auffordern, keine faschistischen Kandidaten und Parteien zur Landtagswahl zuzulassen.
Es gab zur Thüringer Kommunalwahl zu Recht bundesweite Empörung darüber, dass Faschisten wie Tommy Frenck in Hildburghausen oder Stefan Möller in Erfurt zur Wahl zugelassen wurden. Wir haben in Thüringen eine ernstzunehmende faschistische Tendenz, der Einhalt geboten werden muss. Zu Ihrer Frage nach der Anzahl der Mitglieder erkläre ich Folgendes: Da es das Innenministerium für nötig hält, uns durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen, kann man in dessen Berichten lesen, dass er die Mitgliederzahl der MLPD mit 2.800 angibt". Der Wahlausschuss stimmte daraufhin einstimmig für die Anerkennung der Parteieigenschaft der MLPD.