§§ 129a, 129b

§§ 129a, 129b

Schweden liefert kurdischen Aktivisten an Deutschland aus

Am Mittwoch, dem 12. Juni 2024, hat Schweden den Kurden Ferit Çelik an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert. Der 36-Jährige war am 23. Februar 2024 aufgrund eines vom Ermittlungsrichter am OLG Koblenz ausgestellten europäischen Haftbefehls in Solna nahe Stockholm festgenommen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die den Haftbefehl beantragt hatte, wirft dem Aktivisten vor, von Dezember 2019 bis Mai 2020 das „Gebiet Darmstadt“ sowie von Mai 2020 bis Juni 2021 das „Gebiet Saarbrücken“ als Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) geleitet zu haben, wodurch er sich der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer sog. terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129a, 129b Strafgesetzbuch strafbar gemacht haben soll. Ferit Çelik wurde in Schweden aufgrund seiner Verfolgung in der Türkei die Eigenschaft als Flüchtling zuerkannt.