Südkorea

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Erster Arbeiterkampf bei Samsung

Am 7. Juni 2024 fand der erste Arbeiterkampf in der Geschichte des Samsung-Konzerns statt. Samsung als internationaler Weltkonzern, bekannt für seine führende Rolle in der Chip-und Handyproduktion. Seit Januar haben die konzerneigene Gewerkschaft „National Samsung Electronics Union“ und das Management von Samsung Electronics mehrere Verhandlungsrunden geführt, jedoch ohne Einigung.

Korrespondenz

In einer Pressmitteilung hieß es: „Viele tausend Mitarbeiter gingen in den bezahlten Urlaub, um für bessere Bedingungen zu kämpfen.“ Das berichtet der britische Nachrichtensender BBC. Auch die Korea Times berichtet von der Aktion.

 

„Wir können die Verfolgung von Gewerkschaften nicht mehr ertragen. Angesichts der Vernachlässigung der Arbeiter durch das Unternehmen rufen wir zum Streik auf“, heißt es seitens der Gewerkschaft, die mit 28.000 Mitarbeitern rund ein Fünftel der Belegschaft vereint und die größte von fünf Gewerkschaften im Konzern ist. Genauer gesagt fordert die Gewerkschaft 6,5 Prozent mehr Lohn und einen an die Unternehmensumsätze gebundenen Bonus. Es handelt sich hier nur um eine eintägige Arbeitsniederlegung, die zudem auf einen Ferientag in Südkorea fällt.

 

Ebenso fordert die Gewerkschaft einen Urlaubstag mehr. Die Samsung Aktie fiel um 3,1% bei Bekanntwerden der Streikpläne. Im internationalen Konkurrenzkampf hat der Konzern in den letzten Jahren einen Rückgang seines Anteils am globalen Foundry-Geschäft erlebt. Der Marktanteil fiel von 18% auf 12%. Als Dienstleisterin ihrer Herren legte die südkoreanische Regierung letzte Woche ein Unterstützungspaket in Höhe von 19 Milliarden US-Dollar vor, um den heimischen Chipherstellern zu helfen. Wir kennen diese Subventionen aus den Taschen der Steuerzahler für die multinationalen Konzerne nur zu gut. Wie vom US-amerikanischen oder europäischen „Chip-Act“.

 

Dass dies laut Pressemeldungen der „erste Streik“ in seiner Konzerngeschichte in Korea ist, liegt gewiss auch an dem sehr restriktiven „Streikrecht“ in Südkorea, das stark mit  dem in Deurschland vergleichbar ist.

 

In einem Tagesschau Bericht heißt es: „Laut Friedrich-Ebert-Stiftung ist das Streikrecht in Südkorea zwar in der Verfassung verankert und wird gesetzlich anerkannt, es unterliegt jedoch weitgehenden Einschränkungen. Faktisch seien legale Streiks nur durch Betriebsgewerkschaften möglich. Sie seien außerdem nur zulässig, wenn es dabei um Arbeitsbedingungen wie Löhne, Sozialleistungen oder Arbeitszeiten geht. Streiks, die allgemeine wirtschaftliche oder soziale Fragen betreffen, seien ebenso verboten wie Arbeitskampfmaßnahmen aus Protest gegen Werksschließungen oder Kündigungen. Ebenso sind nach Angaben der Stiftung Streiks am Arbeitsplatz in Südkorea unzulässig, wenn dadurch der Produktionsprozess beeinträchtigt wird. Als Konsequenz bleibe den Gewerkschaften häufig nur die Möglichkeit, illegale Streiks durchzuführen. In diesem Fall drohen den Gewerkschaftsaktivisten oder Streikenden jedoch strafrechtliche Verfolgung und Gerichtsverfahren mit hohen Entschädigungs-Forderungen der Unternehmen.“

 

Die Notwendigkeit zur Führung von selbständigen Streiks ist also ebenso wenig eine rein „deutsche Sache“, wie der Kampf um ein wirkliches, vollständiges und allseitiges gesetzliches Streikrecht. Vladimir Tikhonov, Professor für Koreanistik an der Universität Oslo, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass die kollektive Aktion zeige, dass "es in Südkorea eine allmähliche Tendenz zur Stärkung der Arbeitnehmerschaft gibt". Die Gewerkschaft hatte erklärt, dass alle Standorte des Unternehmens in ganz Südkorea vom Streik betroffen seien.