Rote Hilfe e.V.

Rote Hilfe e.V.

Keine Auslieferung an das queerfeindliche Ungarn

In einer aktuellen Pressemitteilung führt die Rote Hilfe e.V. dazu aus:

Pressemitteilung

Das Kammergericht Berlin entscheidet dieser Tage über die Auslieferung von Maja T. Ein Auslieferungshaftbefehl für das Verfahren in Ungarn besteht bereits. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs, im Februar 2023 an Angriffen und Körperverletzungshandlungen in Budapest gegen Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Neonazis aus ganz Europa versammelten sich dort zum “Tag der Ehre”.

 

Die Bundesanwaltschaft hält weiterhin die Auslieferung von Maja, einer non-binären Person, „nicht für offensichtlich unzulässig“. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse bestünden nicht, obwohl das Kammergericht selbst festgestellt hat, dass „die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“ und „dem Muster auch anderer populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“, folgt. ...

 

"In Ungarn herrscht für Menschen, die dem Orbán-Regime nicht genehm sind, bereits seit vielen Jahren Willkür und Gewalt in Rechtsprechung und Strafvollzug. Dies mussten schon 2017/18 elf Geflüchtete erfahren, die am Grenzübergang Röszke inhaftiert und angeklagt wurden. Seitdem hat sich die Lage in Ungarn noch drastisch autoritär verschärft: Organisationen für Bürger- und Menschenrechte wurden vom Staat als politische Gegner identifiziert und können dort nicht mehr arbeiten, wie auch politisch andersdenkende Einzelpersonen und ganze Bevölkerungsteile unter massiver staatlicher Repression leiden. Es herrscht ein Klima der Angst. Eine Auslieferung ... nach Ungarn unter Orbán ist unverantwortlich", sagt Britta Rabe vom Grundrechtekomitee.