Antifaschistischer Kampf

Antifaschistischer Kampf

Vor fünf Jahren: Mord an Walter Lübcke mahnt zum Kampf gegen den Faschismus

Es war ein heimtückischer Mord im klassischen Sinne, ein politisches Attentat von Faschisten: Am 1. Juni 2019 gegen 23:30 Uhr wurde der Regierungspräsident im Regierungsbezirk Kassel, Walter Lübcke (CDU), auf der Veranda vor seinem Wohnhaus von einem Faschisten durch einen Kopfschuss ermordet. 2015 war Lübcke durch sein Engagement für Flüchtlinge und seinen Widerspruch gegen Pegida-Anhänger deutschlandweit bekannt geworden.

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Vor fünf Jahren: Mord an Walter Lübcke mahnt zum Kampf gegen den Faschismus
Am 24. Februar 2020 widmete der bekannte Karnevalwagen-Bauer Jacques Tilly den Opfern faschistischer Gewalt - unter anderem Walter Lübcke - einen Wagen, der sich klarer gegen faschistische Propaganda, als die bürgerlichen Politiker es heute tun. (Quelle s.u., Lizenz CC BY-SA 4.0)

Dieses Verbrechen hatte eine lange Vorgeschichte: Der vielfach vorbestrafte Täter, Stephan Ernst, stammte aus dem neofaschistischen Milieu und war dort eng vernetzt. Der führende Thüringer NPD-Funktionär Thorsten Heise war ihm persönlich bekannt, es gab Bezüge zu verschiedenen neofaschistischen Gruppen, zum NSU-Umfeld, Identitäre Bewegung – und die AfD. Im Dezember 2016 überwies er 150 Euro mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende 2016 Gott segne euch“ für die AfD Thüringen.

Lebensweg des faschistischen Verbrechers führte zum Mord

Schon im April 1989, als 15-Jähriger, verübte er den ersten Brandanschlag und legte Feuer im Wohnhaus eines türkischen Mitschülers in Michelbach (Aarbergen). Dann 1992 der erste Mordanschlag: In einer öffentlichen Toilette im Wiesbadener Hauptbahnhof greift er einen türkischen Imam mit einem Messer von hinten an und verletzt ihn lebensgefährlich. Verurteilt wird er wegen versuchten Totschlags – zu einer Bewährungsstrafe. Schon 1993 folgt ein Sprengstoffanschlag auf die Asylbewerberunterkunft in Steckenroth mit einer selbstgebauten Rohrbombe, die er auf dem Rücksitz eines Pkw deponierte, den er dann zwischen den Wohncontainern anzündete. Die Bewohner löschten den Brand rechtzeitig, bevor die Bombe detonierte.

 

Das Landgericht Wiesbaden verurteilte ihn wieder nicht für versuchten Mord, sondern für „versuchtes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ sowie einen Angriff auf einen ausländischen Häftling während der Untersuchungshaft 1995 zu insgesamt sechs Jahren Jugendstrafe. So geht es dann immer weiter. Neben vielen weiteren Taten, derer er überführt wurde, bringen ihn Indizien mit weiteren schweren Verbrechen in Verbindung. Auffällig bleibt die Milde, mit der die bundesrepublikanischen Richter seine Verbrechen ahndeten.

Konsequenzen ziehen – oder nicht?

Und wenn sich jetzt bürgerliche Politiker aller Farben darin überschlagen, die Massen zur "zivilgesellschaftlichen Solidarität" gegen „Hass und Hetze“ aufzurufen (denn „Faschismus“ bringen die meisten von ihnen immer noch nicht über die Lippen), dann muss man bei dieser Vorgeschichte doch die Frage an sie richten, was sie eigentlich tun, um künftige faschistische Taten dieser Art (einschließlich jener, deren Opfer nicht schon zu Lebzeiten allgemein bekannt sind) zu verhindern.

 

Um ein Verbot der AfD als Wegbereiterin des Faschismus kringeln sie sich unter Vorschützung ihrer eigenen überbordenden Bürokratie heraus – viel zu aufwändig, viel zu lang sei so ein Verfahren. Schneller ginge es, wenn man sich auf den antifaschistischen Gründungskonsens auch der Bundesrepublik und nicht nur der DDR besinnen würde und die AfD als faschistische Partei nach dem Potsdamer Abkommen verbietet.

 

Wie leicht ihnen ansonsten Organisationsverbote fallen, zeigten sie doch in den letzten Jahren immer wieder: Samidoun – aber das war eine linke, säkulare Palästinenserorganisation. Da fällt sowas natürlich leichter!