Am 9. Juni

Am 9. Juni

Mit Wahlzettel zur Europawahl - wie wählt man eigentlich genau?

Es gibt immer wieder Fragen, wie die Stimmzettel zur Europawahl eigentlich aussehen. Besonders Menschen, die zum ersten Mal wählen, fragen, was zu beachten ist. Hier die wichtigsten Infos.

Wann ist die Europawahl 2024?

Gewählt wird am Sonntag, am 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche oder europäische Staatsbürger sind, die in Deutschland wohnen und außerdem seit mindestens drei Monaten in der EU leben, die sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger). 

Wo kann ich wählen?

Im „Wahllokal“ in eurem Wohngebiet (das kann in einer Gaststätte, Schule, Kita, im Altenheim o.ä. sein). Wo und welches genau, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die vor einigen Wochen per Post an alle Wahlberechtigten verschickt wurde. Wenn ihr sie nicht mehr habt, fragt eure Nachbarn, wo ihr hin müsst. In den Gebäuden sind die Wahlräume immer sehr gut ausgeschildert.

Was brauche ich?

Die Wahlbenachrichtigung, sicherheitshalber euren Personalausweis oder Reisepass (wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat: diese Dokumente reichen auch aus).

Wie funktioniert die Briefwahl?

Mit dem Wahlschein kann man beantragen, per Briefwahl zu wählen oder in einem anderen Wahllokal in eurer Stadt zu wählen. Das müsst ihr bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr in euer Stadt / Gemeinde beantragen. In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn ihr wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht zum Wahlraum könnt.

Wie wähle ich?

Im Wahllokal erhaltet ihr von den dort anwesenden Wahlhelfern gegen Vorlage eurer Wahlbenachrichtigung oder eures Personalausweises den Stimmzettel und einen Stift. Gewählt wird in einer dort aufgebauten Wahlkabine, die jeweils einzeln betreten wird.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Dieser ist überall in jedem Bundesland und Wahlkreis gleich aufgebaut. Es kandidieren 34 Parteien. Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt – also keine bestimmten Kandidaten, sondern eine Wahlliste. Man hat nur eine Stimme und darf nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen.

Wie können Menschen mit Behinderungen wählen?

Es gibt für sie die Möglichkeit, per Briefwahl und vor Ort barrierefrei und selbstbestimmt zu wählen. Schaut in eure Wahlbenachrichtigung, ob der zugewiesene Wahlraum barrierefrei ist, sonst könnt ihr eine Änderung beantragen. Auf jeden Fall könnt ihr euch von einer Hilfsperson eurer Wahl begleiten und unterstützen lassen. Für blinde und sehbehinderte Menschen kann diese Person den Wahlschein für euch kennzeichnen, falten und in die Wahlurne werfen - außerdem gibt es Stimmzettelschablonen.

Wo finde ich die Internationalistische Liste / MLPD und ihre Kandidaten?

Da in Deutschland auf Grund der undemokratischen Wahlgesetze keine Wahlbündnisse kandidieren dürfen, wählt man, wenn man für die Internationalistische Liste/MLPD ist, die Partei MLPD. Habt ihr die Aufkleber auf den Wahlplakaten „Wählt Liste ...“ gesehen? Dort steht die Nummer der MLPD auf dem Stimmzettel. Ansonsten genau nachsehen. In NRW ist die MLPD z.B. auf Platz 22.

 

Wichtig: Macht keine Kommentare auf dem Stimmzettel, streicht nichts durch, denn dadurch wird der Stimmzettel ungültig!

 

Viel Erfolg und Spaß bei der Wahl und den Wahlpartys!

 

Unter diesem Link findet ihr eine pdf-Datei der Stimmzettel als Ansichtsbeispiel https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/58568eec-9ee6-4273-bc99-68d648c80c44/pm17_ew24_reihenf_parteien.pdf