Faschistischer Anschlag in Rheydt

Faschistischer Anschlag in Rheydt

Bei Vernichtungs“phantasien“ bleibt es nicht!

Am 3. Juni veröffentlichte "Rote Fahne News" diese Kurzmeldung: „Nach einer Meldung des Spiegel haben Mitglieder der 'Jungen Nationalisten', also der Jugendorganisation der faschistischen 'Heimat' (ehemals NPD) in einem internen Chat in Antisemitismus und Vernichtungsfantasien geschwelgt“.

Korrespondenz aus Wuppertal

In der Manier von Hitlers Propagandaminister Goebbels wird darin u.a. für Behinderte die Euthanasie gefordert. Gemeint ist damit die Vernichtung von Menschen mit Einschränkungen. Faschisten bezeichnen diese in ihrer abgrundtiefen Menschenverachtung als "unwertes Leben".

 

Das sind allerdings mitnichten „nur“ Phantasien. In Rheydt am linken Niederrhein, der Geburtsstadt von Goebbels, wollten offenbar Jungfaschisten schon mal ganz praktisch einen Auftakt machen. An Pfingsten wurde in Rheydt-Giesenkirchen, meinem Geburtsort, ein feiger Anschlag auf das Heim für Menschen mit Einschränkungen der “Lebenshilfe“ verübt. Auf dem Ziegelstein, der Türscheiben zertrümmerte, stand der Schriftzug „Euthanasie ist die Lösung“. Auch die Geschäftsstelle der Lebenshilfe wurde attackiert.

 

Sofort haben verschiedene Organisationen und Menschen vor Ort und der Region ihre Empörung und Solidarität mit der Lebenshilfe zum Ausdruck gebracht. Auch Verwandte, die nicht mehr in Rheydt wohnen und die ich informierte, waren hell entsetzt. Sie stimmten den Überlegungen nach einem Verbot der AfD und aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda umgehend zu.

 

Wie üblich wurde in den Massenmedien wieder posaunt, vermutlich sei es die Tat von „Rechtsextremisten“. Es war so auch wichtig, Bewusstheit zu schaffen, dass die unsägliche Verharmlosung der Faschisten als Rechtsextremisten durch bürgerliche Politiker und Massenmedien kritisiert werden muss. Es ist nur ein kläglicher Versuch, die noch gültigen Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens durch die damaligen Siegermächte auszublenden. Denn diese machen ein solches sofortiges Verbot zwingend notwendig, auch ohne langwieriges Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht.

 

Wehret den Anfängen!