Überflutungen
Versichern gegen die Folgen der Klimakatastrophe?
Am 17. Mai führte heftiger Dauerregen zu Überflutungen in großen Teilen des Saarlands und darüber hinaus. Die Folge waren nicht nur überschwemmte Straßen, sondern auch viele Häuser und Wohnungen, die durch die großen Wassermengen geschädigt wurden.
Während sich die Menschen im Saarland gerade Fragen stellen wie: „Was machen wir denn jetzt?“, „Wo bleiben?“, oder „Wie sollen wir das Ganze bloß bezahlen?“ - führen Politikerinnen und Politiker mit Versicherungsmonopolen eine Debatte um Pflichtversicherungen.
Bisher ist bei vielen Versicherungen der Schaden, der durch Überschwemmungen entsteht, nicht abgedeckt – oder Zahlungen werden verzögert, selbst wenn es sogenannte Elementarschadensversicherungen gibt.
Der Geschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherer, Jörg Asmussen, fordert für die Zukunft als oberste Priorität vom Staat „klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren“¹ statt Pflichtversicherungen als alleiniges Mittel. Da stellt sich die Frage: Was soll klimaangepasstes Bauen bedeuten? Sollen in Zukunft etwa schwimmende Häuser gebaut werden?
Dass aufgrund der Klimakatastrophe die Bauweise vielerorts geändert werden muss, ist richtig. Doch wir müssen auch mit der Illusion fertig werden, man könne sich gegen die Folgen der Klimakatastrophe versichern oder sich daran anpassen und damit wäre der größte Schaden behoben.
Die Frage, wer die Folgen der begonnenen globalen Umweltkatastrophe und den daraus zunehmenden Unwetterereignissen zahlt, ist für viele Menschen eine Existenzfrage.
Das aktuelle Buch „Die globale Umweltkatastrophe hat begonnen!“ von Stefan Engel, Monika Gärtner-Engel und Gabi Fechtner macht klar, dass der Kampf gegen das Ausreifen der globalen Umweltkatastrophe die sozialistische Alternative ins Zentrum stellt. Aber es geht auch um Schutzmaßnahmen gegen die Verursacher.
Im Buch steht dazu: „Kampf für eine Umweltsteuer, berechnet nach Umsatz / Vermögen und Anteil an der Umweltzerstörung, für alle Konzerne, Monopole und Superreichen. Einsatz der gewonnenen Mittel zur Beseitigung von Umweltschäden, zur Finanzierung der ökologischen Umstellung gesellschaftlicher Aufgaben wie Energiegewinnung, Heizungen usw. und für Hilfen an die Betroffenen regionaler Umweltkatastrophen.“²