Aktionstag am 1. Juni

Aktionstag am 1. Juni

Lieferkettengesetz – Absolution für Konzernprofite

Ist es etwa noch ein Rest von Scham, dass das “Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz“ nur noch Lieferkettengesetz genannt wird? Selbst nur die Erwähnung einer „Sorgfaltspflicht“ treibt der FDP und auch der CDU in Deutschland die Zornesröte ins Gesicht.

Von hb

Die FDP arbeitete sich ab, zig Einwände zum EU-Gesetz zu bringen und letztendlich hat Deutschland sich enthalten. Das sogenannte „Lieferkettengesetz“ ist ein Gesetz zur Erteilung der Absolution für ungehinderte Profite und zur Beruhigung der Kritiker. Dass die Freiheit der deutschen Monopole zur Ausbeutung von Mensch und Natur minimal beschränkt werden sollte, brachte die Monopolherren schon in Rage. Selbst die ursprünglichen Entwürfe enthielten keinerlei Klagerecht für die Arbeiterinnen und Arbeiter.

 

Doch was beinhaltet das Lieferkettengesetz? Wohlklingend unverbindlich heißt es: "Das europäische Lieferkettengesetz verpflichtet Firmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette." Das deutsche Lieferkettengesetz galt ab 1. Januar 2023 für 600 Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Ab 1. Januar 2024 wurde der Anwendungsbereich ausgeweitet auf Firmen mit 1000 Beschäftigten.

 

Beim Lieferkettengesetz sollen anscheinend alle gewinnen: Die Menschen in den Lieferketten, die Unternehmer und die Verbraucher. Für die Textilarbeiterinnen reicht der Lohn nicht für ein menschenwürdiges Leben. Sie wohnen zusammengepfercht in maximal zwei Zimmern mit der ganzen Familie, zehn bis zwölf Stunden schuften sie, um über die Runden zu kommen, ihr Wunsch nach Schulbesuch der Kinder scheitert oft am Geld.

 

Unzählige giftige Stoffe werden in der Textilproduktion eingesetzt, sie arbeiten ungeschützt damit, den ganzen Tag über die Maschinen gebeugt und sind dem Terror und Übergriffen der Vorgesetzten ausgesetzt. Als großer Erfolg gefeiert, gibt es unzählige Schlupflöcher in dem Gesetz. Die Textilunternehmen in Bangladesch zum Beispiel vergeben die Aufträge an andere Firmen, die noch niedrigere Löhne zahlen und kaufen sie dann als Waren zurück. Sie waschen sich die Hände in Unschuld und verbreiten, dass sie jetzt nachhaltig produzieren. Nachhaltig ohne Zweifel für ihre Profite.

 

Die massive Zerstörung der Umwelt auch durch billigste „Wegwerfkleidung“, Zerstörung der Lebensgrundlagen der Arbeiterinnen Bangladeshs und ihrer Arbeitskraft läuft unter der Losung der Einheit von Ökologie und Ökonomie. Doch verschämt muss selbst der Vertreter der Bangladesch Aparell Exchange (BGMAE) zugeben, dass diese viel strapazierte Losung der Vereinbarkeit Fehlanzeige ist. Es gehe nur Umweltschutz oder Lohnerhöhungen. Beides auf einmal funktioniere nicht, denn sie müssten sonst die Abnahmepreise für Europa erhöhen.

 

Die Verbindungen der deutschen Textil- und Handelsmonopole mit dem Textil-Unternehmerverband BGMGA in Bangladesch sind eng und innig. So prahlt Saiful Haque, ein führender Vertreter der Bangladesch Aparell Exchange: „Wir sind führend, wenn es um nachhaltiges Wachstum geht“ Bei der Ausarbeitung der neuen Gesetze habe man engen Austausch mit Deutschland und der EU gehabt.

 

Die Spaltung in Abnehmer und Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter lassen wir nicht zu, die Arbeitereinheit von unten für die Befreiung von Ausbeutung, Unterdrückung und Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen ist überlegen, wenn die Koordinierung der Kämpfe organisiert wird. Nur im echten Sozialismus kann dieses kapitalistische Lohnsystem überwunden und das Ausreifen der globalen Umweltkatastrophe gestoppt werden.

 

Schmieden wir die Einheitsfront und die Arbeitersolidarität von unten. Eine gute Gelegenheit dafür ist der gemeinsame Aktionstag am 1. Juni 2024, zu dem der Bezirksfrauenrat Duisburg der Gewerkschaft ver.di aufgerufen hat.