Europawahl

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Stadt Bonn will Plakat der MLPD zensieren

Die Stadt Bonn verlangte am 22.5.24 die Entfernung eines Wahlplakats der MLPD, auf dem das Buch „Die globale Umweltkatastrophe hat begonnen“ abgebildet ist. Sie begründet es damit, dass es keine Wahlwerbung, sondern eine unerlaubte Produktwerbung darstelle.

Pressemitteilung der MLPD südliches Rheinland

Das ist der Versuch einer politischen Zensur. Das Buch steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptlosung im Wahlkampf der MLPD: „Echter Sozialismus statt globaler Umweltkatastrophe“. Die Stadt Coburg wollte mit ähnlicher Begründung das Plakat verbieten, musste inzwischen aber den Rückzug antreten. ZDF und ARD haben das eine Sekunde lange Zeigen des Buches im Werbespot der MLPD untersagt.

 

So viel Aufmerksamkeit ist schon erstaunlich. Dass das Buch das derzeit am meisten unterdrückte Buch in Deutschland ist, ist kein Zufall. Es macht die ganze Dramatik der Umweltsituation deutlich: Der Kapitalismus wird als gesetzmäßige Grundlage der begonnenen globalen Umweltkatastrophe entlarvt. Der echte Sozialismus wird als gesellschaftliche Alternative aus der Umweltfrage hergeleitet und entwickelt: eine existenzielle Frage für das Überleben der Menschheit, eine Frage, die die Massen bewegt. Da ist es doch mehr als geboten mit hintergründigen und wissenschaftlichen Analysen eine Gegenöffentlichkeit zu erzeugen. Mit der Unterdrückung des Buches „Die globale Umweltkatastrophe hat begonnen“ wird das aber sabotiert.

 

Die MLPD rückt ganz bewusst dieses Buch und die Diskussion darüber in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zur Europawahl 2024 und damit auch ihrer 'Wahlwerbung'! Es kann ja nicht angehen, dass TV-Anstalten oder Stadtverwaltungen vorgeben, was die Parteien ins Zentrum ihres Wahlkampfs rücken. „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, heißt es in Artikel 21, Grundgesetz. Genau das geschieht mit der Bekanntmachung dieses Buches. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung im Jahre 1978 ausgeführt: "Dabei darf der Bereich der Wahlwerbung nicht zu eng umgrenzt werden. Allgemein lässt sich sagen, dass er alle Maßnahmen umfasst, die darauf abzielen, den Bürger zur Stimmabgabe für eine bestimmte Partei oder für bestimmte Wahlwerber zu bewegen. Die Werbung muss einen inhaltlichen Bezug zu der bevorstehenden Wahl aufweisen...“ Beschluss vom 14.02.1978 (2 BvR 523/75).

 

Wie kommt die Stadt Bonn dazu, sich anzumaßen, diese Rechte außer Kraft zu setzen? Es wird die scheinheilige Begründung nachgeschoben, dass ihre Forderung „straßen- und wegerechtlich motiviert“ sei, nicht politisch, dass es darum gehe, das „Stadtbild“ nicht zu hoch zu „belasten“. Das ist der Gipfel der Lächerlichkeit.

 

Die MLPD fordert die umgehende Rücknahme der Forderung der Stadt Bonn und eine Entschuldigung für die Androhung, die Plakate auf Kosten der MLPD entfernen zu lassen, wenn sie nicht bis zum 24.5. abgehängt werden.