Julian Assange
Gericht sieht Recht auf freie Meinungsäußerung nicht garantiert
Der Londoner High Court hat dem Berufungsantrag teilweise stattgegeben: Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das Gericht hatte Ende März eine Zusicherung aus den USA gefordert, dass auch Assange als australischem Staatsbürger das Recht auf Meinungsfreiheit zustehe. Die Antwort aus den USA war so unverbindlich, dass sie die Richter nicht überzeugte. Die US-Regierung will Assange wegen der Aufdeckung ihrer Kriegsverbrechen für bis zu 175 Jahre (!) inhaftieren.